Dr. René Rosenau, LL.M., Senior Associate
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Nikola T.
Es gibt in der Wirtschaft kaum einen schöneren Satz als den folgenden: Mercedes ist der Rolls Royce unter den Automobilen. HÖCKER ist kein Automobilhersteller und alleine schon deshalb nicht hiermit vergleichbar.
Aber wenn man den Vergleich bemühen möchte, dann wären wir wohl am ehesten ein neues amerikanisches Unternehmen, benannt nach einem serbischen Wissenschaftler und gegründet von einem „Irren“, welcher angetreten ist, die Fortbewegung auf vier Rädern vollständig neu zu denken und damit auch zu revolutionieren.
Der anschließend, um das Auto auf die Straße zu bekommen, selbstständig die komplette stationäre Peripherie errichtet hat und heute, wo der Mitbewerb erwacht ist, 5 Jahre voraus ist.
Hard Facts
Vita
Seit 2021
HÖCKER, Köln
Rechtsanwalt
2019 - 2020
DLA Piper UK LLP
wissenschaftlicher Referent und Rechtsanwalt
2017 - 2019
REFERENDARIAT
Landgericht Köln mit Stationen in New York und Brüssel
2014 - 2016
Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, Lehrstuhl Prof. Dr. Wolfgang Löwer
Mitgliedschaften, Monographien, Aufsätze / Urteilsanmerkungen
Fakten, Fakten, Fakten
Mitgliedschaften
- DAV – Deutscher Anwaltverein
- KAV – Kölner Anwaltverein
- IPRB – Der IP-Rechtsberater (Verlag Dr. Otto Schmidt), Ständiger Autor der Aktuellen Kurzinformationen (bis 12/2023)
- GRUR – Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
- CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands
- MIT – Mittelstands- und Wirtschaftsunion
- KPV – Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands
Lehraufträge
- seit 2024: Lehrbeauftragter der Universität zu Köln für das Fach „Gesetzliche Schuldverhältnisse (im Medienbereich)“
- seit 2023: Dozent für Medien- und Presserecht an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM), Köln
- 2016 - 2019: Tätigkeit beim Großen Examens- und Klausurenkurs der Universität zu Köln
Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch
Veröffentlichungen
- „Zum Streit um die Vollständigkeit von Zitaten“, in: IPRB 2021, 225-228
- „Zur Urheberrechtsverletzung durch sog. Framing“, Besprechung von EuGH, Urt. v. 9.3.2021 – C-392/19 (VG Bild-Kunst), in: IPRB 2021, 84-85
- „Unionsrechtswidrige Beihilfen und zivilrechtliche Konsequenzen unter besonderer Berücksichtigung der Vertragsnichtigkeit wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz, des Abstraktionsprinzips sowie der Fehleridentität“, in: JURA 2019, 1127-1136
- „Die öffentliche Hand als Partei in verwaltungs- und zivilrechtlichen Schiedsverfahren“, Dissertation 2018
- Rezension von „Friedrich Schoch, Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz, 2. Aufl. 2016“, in: ZJS 2017, 226
Essay
Pressefreiheit ist nicht gleich Narrenfreiheit!
Ein Essay von Dr. Carsten Brennecke
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