Zweiter Erfolg Kachelmanns gegen BILD vor dem OLG Köln: Zitat privater E-Mails verboten.

Das OLG bestätigte mit Urteil vom 15.11.2011 (Az. 15 U 60/11) auch das Verbot des Zitats privater E-Mails. Axel Springer und bild.de hatte das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Herrn Kachelmann nach Einschätzung des Gerichts "nicht hinnehmbar beeinträchtigt".

Der Eingriff ergab sich bereits aus der Preisgabe rein privater Interna, unabhängig von deren Inhalt. Die Verbreitung einer privat und im Vertrauen auf Diskretion verfassten E-Mail begründet einen nicht hinzunehmenden Eingriff in die Privatsphäre.

Darüber hinaus – und kumulativ zu der Verletzungshandlung des reinen Verbreitens – stellte auch die Veröffentlichung des konkreten Inhalts der E-Mail einen rechtswidrigen Eingriff dar. Durch die beigegebenen Konnotationen wurde Herr Kachelmann durch die konkreten Äußerungen massiv und in einer unzulässigen Weise abqualifiziert.

Dieser doppelte Eingriff in die Rechte von Herrn Kachelmann war auch angesichts der Meinungsäußerungs- und Kommunikationsfreiheit rechtswidrig. Auch konnten Axel Springer und bild.de die Grundsätze über eine ausnahmsweise zulässige Verdachtsberichterstattung nicht für sich in Anspruch nehmen. Insbesondere in einem laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren musste angesichts der drohenden Gefahr einer Stigmatisierung des Betroffenen besondere Zurückhaltung geübt werden. Da die mitgeteilten Inhalte nicht den geringsten Bezug oder Zusammenhang mit dem in Frage stehenden Tatvorwurf aufwiesen, bestand schlicht kein Berichterstattungsinteresse.

Aus den Entscheidungsgründen des OLG Köln:

“Dies gilt namentlich für solche Informationen, die die grundsätzlichen Charakterstruktur des Angeklagten und die Eigenarten seines allgemeinen Umgangs mit anderen Menschen jenseits der vorgeworfenen Tat betreffen. Denn solche, die allgemeine Persönlichkeit des Betroffenen prägenden Umstände und ein insoweit ggf. zugeschriebener “allgemeiner” charakterlicher Makel bleiben dem Betroffenen aus der Sicht der Öffentlichkeit auch noch nach dem Freispruch von dem Vorwurf einer bestimmten Straftat und der damit einhergehenden Rehabilitation verhaftet und vermögen auch danach noch die Wahrnehmung seiner Person in der Öffentlichkeit zu bestimmen.”

Da Axel Springer und bild.de maßgeblich und als Erste dazu beitrugen, Aspekte des immer vor den Blicken der Öffentlichkeit verborgenen Privatlebens öffentlich zu machen, konnten sich diese auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass derartige Details “nun einmal in der Welt sind.”