Zu ähnliche Namen: Cannabishändler müssen sich umbenennen.
Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht von neuen Startups, Millionen-Investitionen oder Rekord-Cannabisimporten die Rede ist. Seit der Legalisierung des Handels mit medizinischem Cannabis Anfang 2017 handelt es sich um einen stark umkämpften Wachstumsmarkt.
Die Cannamedical Pharma GmbH ist in diesem Bereich eines der führenden Unternehmen in Deutschland. Nach wie vor drängen viele neue Unternehmen in den Markt. Drei Unternehmen wollten nun offenbar von der Bekanntheit der Cannamedical Pharma GmbH profitieren und haben ähnliche Firmenbezeichnungen verwendet. Die Cannamedical Pharma GmbH ließ die drei Wettbewerber durch HÖCKER wegen einer Verletzung ihres Firmennamens abmahnen. Zwei Unternehmen gaben daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Gegen das dritte Unternehmen erwirkte die Cannamedical Pharma GmbH eine einstweilige Verfügung, mit der diesem die Führung der Firmenbezeichnung verboten wurde (LG Köln, Beschl. v. 7.3.2019, Az. 81 O 24/19, rechtskräftig). Alle drei Unternehmen haben sich inzwischen umbenannt.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig:
„Nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus
Marketing-Sicht ist es schlecht, einen Namen zu verwenden, der mit dem
Namen eines Wettbewerbers verwechselt werden kann. Kunden können so bei
einer Internetsuche leicht auf der Webseite des Wettbewerbers landen.“