ZEIT Online erkennt Verfügung an: Prof. Strauer, früherer Kardiologie-Chef der Uni-Klinik Düsseldorf, mit HÖCKER erfolgreich gegen Falschberichterstattung über angeblich fehlende Tierversuche und angeblich falsche Anzahl von Knochenmarksentnahmen.
Unser Mandant, der langjährige Leiter der Kardiologie der Universitätsklinik Düsseldorf, Prof. Dr. med. Bodo-Eckehard Strauer, ist Vorreiter in der Behandlung von Herzinfarkt-Patienten mit sog. adulten Stammzellen. Dabei werden Stammzellen aus dem Knochenmark – in der Regel aus dem Hüftknochen – entnommen, aufbereitet und in das vom Infarkt betroffene Herzgewebe über eine Herzkranzarterie zugeführt. Im Gegensatz zum ethisch umstrittenen Einsatz sog. embryonaler Stammzellen werden bei der Behandlungsmaßnahme von Prof. Strauer keine Embryonen verwendet. Derzeit gibt es mehr als 100 Kliniken und Institute weltweit, die mit Prof. Strauers Methode arbeiten bzw. gearbeitet haben sowie eine Vielzahl von Publikationen auf diesem Gebiet.
Gegen Herrn Prof. Strauer wurden im Laufe der letzten Monate in der Presse verschiedene Vorwürfe erhoben. So berichtete die ZEIT ONLINE auf ihrem Internetangebot darüber, dass Dritte es als unverantwortlich bezeichnet hatten, einen solchen Eingriff an Menschen zu probieren, ohne entsprechende Tierversuche im Vorfeld vorgenommen zu haben. Mit dieser Aussage erweckte die ZEIT den falschen Eindruck erweckt, dass es keine entsprechenden Tierversuche gegeben habe. Dies ist eindeutig falsch, da es zahlreiche Studien und Voruntersuchungen an Tieren gab und gibt, die die Wirksamkeit und Verträglichkeit der Therapie unseres Mandanten belegen.
Zudem berichtete die ZEIT ONLINE, dass die Anzahl der angeblich verabreichten Spritzen mit Stammzellen zum Teil nicht der Anzahl der Knochenmarkentnahmen entspreche. Anlass für diese Behauptung war ein Aufsatz im International Journal of Cardiology. Auch diese Aussage ist eindeutig falsch.
Prof. Strauer erwirkte daher über unsere Kanzlei eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln (Az. 28 O 339/13), wonach es der ZEIT ONLINE verboten wird, in Bezug auf unseren Mandanten zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten
„Einige bezeichneten es als unverantwortlich, ohne entsprechende Tierversuche im Vorfeld, einen solchen Eingriff an Menschen zu probieren.“
„Auffällig an anderer Stelle: Die Anzahl der angeblich verabreichten Spritzen mit Stammzellen entspricht zum Teil nicht der Anzahl der Knochenmarkentnahmen.“
Inzwischen hat ZEIT ONLINE eine sog. Abschlusserklärung abgegeben und damit die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.