YouTuber KuchenTV siegt auch vor dem OLG Hamburg gegen Shurjoka

Nachdem bereits das Landgericht Hamburg zugunsten des bekannten YouTubers Tim Heldt, alias KuchenTV, entschieden und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der umstrittenen Content Creatorin Pia Anna Scholz, alias Shurjoka, zurückgewiesen hatte (LG Hamburg, Beschl. v. 02.10.2024, Az. 324 O 370/24; vgl. dazu unsere Pressemitteilung vom 07.10.2024), hat nun ebenfalls das Oberlandesgericht Hamburg zulasten von Shurjoka entschieden (OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2024, Az. 7 W 126/24). Damit ist der Rechtsweg in dem Verfahren erschöpft.

Was war passiert?

Shurjoka störte sich an der Verwendung ihrer – humoristisch verfremdeten – Abbildung im Rahmen eines Thumbnails, also eines Vorschaubildes für eines der Videos von KuchenTV. Sie rügte insbesondere die Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild. Ihre Darstellung mit Monobraue in Verbindung mit stilisierten Augenringen sowie geschwungenem Oberlippenbart und dreieckigem Teufelsbärtchen verleihe ihr zudem eine unangenehme und bösartig wirkende Erscheinung, so Shurjokas Vortrag.

Das Landgericht Hamburg verneinte jedoch die von Shurjoka angenommene Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bei der Einblendung des Bildnisses von Shurjoka handele es sich um eine zulässige Bebilderung der zwischen den Parteien öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzung. Zwar sei das Persönlichkeitsrecht von Shurjoka in Gestalt des Rechts am eigenen Bild betroffen. Allerdings falle die Abwägung der widerstreitenden Interessen zugunsten von KuchenTV aus: Überwiegende Interessen von Shurjoka seien nicht ersichtlich und ergäben sich auch nicht aus der Verfremdung als Stilmittel.

OLG Hamburg weist Shurjokas sofortige Beschwerde zurück

Die von Shurjoka gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg erhobene sofortige Beschwerde blieb ohne Erfolg: Das Oberlandesgericht Hamburg teilt die Auffassung der Vorinstanz, wonach die beanstandete Bildveröffentlichung ein sog. Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte darstellt, durch dessen Publikation keine berechtigten Interessen von Shurjoka verletzt werden. Das Landgericht Hamburg habe zutreffend dargelegt, dass mit dem streitgegenständlichen Thumbnail der YouTube-Beitrag von KuchenTV bebildert werde, der sich mit den öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzungen der Parteien befasse. Dass KuchenTV das Gesicht von Shurjoka auf der Bildaufnahme nachträglich verändert habe, ändere hieran nichts. Da die „Schulbuchkritzeleien“ ähnlichen Veränderungen keine ernsthafte Beeinträchtigung beinhalteten und vom Betrachter offensichtlich als solche erkannt werden könnten, seien sie als von der Meinungsfreiheit geschützt anzusehen. KuchenTV mache sich in zulässiger Weise über Shurjoka und die von ihr mit ihm geführte Auseinandersetzung lustig.

Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. René Rosenau: „Das Vorgehen der Gegenseite kann als Frontalangriff auf die gesamte YouTube-Szene gesehen werden, denn der Einsatz lustig verfremdeter Bildnisse im Rahmen von Thumbnails stellt ein vollkommen übliches Gestaltungsmittel in diesem Umfeld dar. Insofern ist der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg eine wichtige und richtige Entscheidung, mit der das Gericht den Content Creatorn insgesamt den Rücken stärkt.“