YouTuber KuchenTV erneut erfolgreich gegen Shurjoka

Der bekannte YouTuber und HÖCKER-Mandant Tim Heldt, alias KuchenTV, kann gegen die umstrittene Content Creatorin Pia Anna Scholz, alias Shurjoka, einen weiteren gerichtlichen Erfolg verbuchen: Deren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde weit überwiegend zurückgewiesen (LG Hamburg, Beschl. v. 18.09.2024, Az. 324 O 390/24, n.rk.). Sie hat daher 2/3 der Verfahrenskosten zu tragen.

Was war passiert?

Seit einiger Zeit existiert eine Internetseite, die sich kritisch mit dem Wirken von KuchenTV auseinandersetzt. Für Shurjoka, die sich schon seit längerem Auseinandersetzungen mit KuchenTV liefert, ist dies natürlich ein gefundenes Fressen: Sie bewirbt die anonyme Internetseite und bespricht Veröffentlichungen in ihren Streams. Das konnte und wollte KuchenTV erwartungsgemäß nicht auf sich sitzen lassen: Er kritisierte Shurjokas Engagement öffentlich und ordnete die Macher der Seite einem bestimmten politisch-extremistischen Spektrum zu. Shurjoka ging gegen die Äußerungen von KuchenTV gerichtlich vor und wandte sich dabei u.a. gegen ein vermeintliches Falschzitat sowie die Behauptung, sie würde mit den Betreibern der Internetseite zusammenarbeiten.

Landgericht Hamburg gibt KuchenTV weit überwiegend recht

Das Landgericht Hamburg hat nun weit überwiegend im Sinne von KuchenTV entschieden: Soweit sich Shurjoka dagegen wehre, dass KuchenTV ihr eine Zusammenarbeit mit den Betreibern der Internetseite bzw. deren Unterstützung vorwerfe, bestehe kein Unterlassungsanspruch, da man ihr Verhalten entsprechend bewerten könne. Shurjoka habe außerdem keinen Anspruch, dass KuchenTV es unterlasse, die Äußerung „ey das ist ja so cool, das nutze ich auf jeden Fall“ als ein von ihr kommendes Zitat darzustellen. Selbst wenn sich Shurjoka unstreitig nicht mit genau diesen Worten geäußert habe, verletze die Aussage auch unter Berücksichtigung des anzulegenden grundsätzlich strengen Maßstabs bei der Zitatwiedergabe nicht den sozialen Geltungsanspruch von Shurjoka. Denn sie habe sich in ähnlicher Weise geäußert, wobei der Aussagegehalt dem vermeintlichen Zitat entspreche. Das Gericht gab Shurjoka lediglich recht, soweit es um eine nähere Einordnung der Macher der Internetseite ging: Hinsichtlich der diesen zugeschriebenen Aktivitäten sei KuchenTV darlegungs- und glaubhaftmachungsbelastet.

Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. René Rosenau: „Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist, wonach ein Unterlassungsanspruch dann nicht infrage kommt, wenn der Aussagegehalt von vermeintlichem Zitat und tatsächlich Gesagtem miteinander korrespondieren.“