YouTuber KuchenTV ein weiteres Mal erfolgreich gegen Shurjoka

Der bekannte YouTuber und HÖCKER-Mandant Tim Heldt, alias KuchenTV, kann gegen die umstrittene Content Creatorin Pia Anna Scholz, alias Shurjoka, den dritten gerichtlichen Erfolg innerhalb kürzester Zeit verbuchen: Deren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde vollständig zurückgewiesen (LG Hamburg, Beschl. v. 02.10.2024, Az. 324 O 370/24, n.rk.).

Was war passiert?

Shurjoka störte sich an der Verwendung ihrer – humoristisch verfremdeten – Abbildung im Rahmen eines Thumbnails, also eines Vorschaubildes für eines der Videos von KuchenTV. Sie rügte insbesondere die Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild. Ihre Darstellung mit Monobraue in Verbindung mit stilisierten Augenringen sowie geschwungenem Oberlippenbart und dreieckigem Teufelsbärtchen verleihe ihr zudem eine unangenehme und bösartig wirkende Erscheinung, so Shurjokas Vortrag.

Allerdings stellen entsprechend gestaltete Thumbnails im Social-Media-Bereich vollkommen übliche Gestaltungsmittelt dar. Vor diesem Hintergrund hatte das Verfahren über den Einzelfall hinaus eine nicht zu unterschätzende Relevanz und hätte sich auf die schöpferische Betätigung einer Vielzahl an Akteuren in der YouTube-Szene nachteilig auswirken können.

Landgericht Hamburg stärkt Content Creator

Das Landgericht Hamburg hat nun im Sinne von KuchenTV und damit aller Content Creator entschieden: Bei der Einblendung des Bildnisses von Shurjoka handele es sich um eine zulässige Bebilderung der zwischen den Parteien öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzung. Zwar sei das Persönlichkeitsrecht von Shurjoka in Gestalt des Rechts am eigenen Bild betroffen. Allerdings könne die Abbildung dem Bereich der Zeitgeschichte zugeordnet werden. Die in diesem Zusammenhang vorzunehmende Abwägung falle zugunsten von KuchenTV aus: Zu berücksichtigen sei, dass angesichts der Bekanntheit der Parteien ein Interesse der Follower an der zwischen KuchenTV und Shurjoka öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzungen bestehe, zumal dieses von den Parteien aktiv herbeigeführt und bedient würde. In diesen Kontext sei die streitgegenständliche Veröffentlichung einzuordnen, in der sich KuchenTV mit einer Abmahnung von Shurjoka auf satirische Weise auseinandersetze. Überwiegende Interessen von Shurjoka seien nicht ersichtlich und ergäben sich auch nicht aus der Verfremdung als Stilmittel innerhalb derartiger Auseinandersetzungen. Zudem erkenne der Betrachter, dass es sich um nachträglich von KuchenTV hinzugefügte Veränderungen Shurjokas Bildnisses im Sinne von „Schulbuchkritzeleien“ handele, mit denen er offenkundig satirisch ihr Verhalten bewerte.

Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. René Rosenau: „Die Verwendung lustig verfremdeter Bildnisse im Rahmen von Thumbnails ist eine seit langem gelebte Praxis. Hätte sich die Gegenseite vor Gericht durchsetzen können, wäre dies ein schwerer Schlag für die gesamte Social-Media-Szene gewesen.“