WOLFGANG NIEDECKEN und seine Familie wehren sich erfolgreich gegen die Verbreitung von Details zur Erkrankung Niedeckens.
Wolfgang Niedecken und seine Familie haben sich in mehreren einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Köln erfolgreich gegen die Verbreitung von Details zur Erkrankung Niedeckens zur Wehr gesetzt.
Mit einstweiligen Verfügungen vom 08.11.2011, Az. 28 O 917/11, und 09.11.2011, Az. 28 O 921/11, hat das LG Köln der Herausgeberin der „Bild“ – Zeitung (Axel Springer AG) und der Betreiberin der Webseite bild.de verboten,
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die genaue Krankheit Niedeckens zu benennen,
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Details des angeblichen Erkrankungshergangs zu veröffentlichen: Bild und bild.de hatten behauptet, Herr Niedecken sei in seinem Haus zusammengebrochen und von seiner Frau hilflos auf dem Boden liegend aufgefunden worden. Beides ist falsch.
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Details über den angeblichen Gesundheitszustand und Genesungsprozess Niedeckens zu verbreiten,
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Details zur Fürsorge der Familie Niedecken für unseren Mandanten zu veröffentlichen,
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sowie Fotos zu verbreiten, die die Ehefrau und Kinder Niedeckens bei Krankenbesuchen zeigen.
Wolfgang Niedecken und seine Familie bitten darum, die Berichterstattung der „BILD“-Zeitung, sowohl hinsichtlich der falschen Behauptungen, als auch hinsichtlich der Schilderung von Details zur Erkrankung und zum Genesungsprozess, nicht zu übernehmen, sondern die Privatsphäre der Familie zu wahren, indem die oben aufgeführten Grundsätze beachtet werden.
Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke der Kanzlei HÖCKER:
„Krankheit ist Privatangelegenheit. Das gilt auch für Prominente.“