Widdewiddewitt – die Hamburger Grünen machen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt

Hamburger Grüne verbreiten Falschbehauptungen und berufen sich auf Correctiv

Was mit einem Antrag zur „Verteidigung der Demokratie“ in der Hamburger Bürgerschaft begann, endet für die Grüne Bürgerschaftsfraktion vor Gericht mit einem Verbot.

Wie kam es dazu?

In einer Pressemitteilung auf der Webseite der Hamburger Bürgerschaftsfraktion der Grünen war folgendes zu angeblichen Deportationsplänen in Potsdam zu lesen:

„Das Entsetzen um das Geheimtreffen von Potsdam, auf dem Politiker*innen der AfD mit Rechtsextremen und Unternehmer*innen zusammengekommen sind, um die Deportation von unliebsamen deutschen Staatsbürger*innen ins afrikanische Ausland zu besprechen, hält weiter an und motiviert Menschen in ganz Deutschland sich gegen Rechtsextremismus zu positionieren.“

Als Quelle für die Aussage führte der Anwalt der Grünen vor Gericht an, dass die Aussagen der Grünen „auf den Feststellungen und Bewertungen der Correctiv-Recherche basieren“. Damit ist die Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg ein weiteres Opfer der irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts und reiht sich ein bei NDR, ZDF und SWR, die auch schon Verbote kassiert haben, weil sie sich auf den Correctiv-Bericht verließen.

Landgericht Hamburg verbietet Falschinformationen

Das Landgericht Hamburg hat in der einstweiligen Verfügung festgestellt, dass die Behauptung, die Teilnehmer seien zusammengekommen, um die Deportation von Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit ins afrikanische Ausland zu besprechen, prozessual unwahr ist. Das bedeutet, dass das Gericht nach Prüfung der Argumente keinen Nachweis gefunden hat, dass sich die Teilnehmer trafen, um über Deportation von unliebsamen deutschen Staatsbürger ins afrikanische Ausland zu sprechen. Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) hat sich damit wieder erfolgreich gegen Fake News zum Potsdam-Treffen gewahrt.

Wenn ideologische Verblendung auf Unbelehrbarkeit trifft

Dabei hätte es gar nicht so weit kommen müssen. Vor dem Verfahren wurde die Grüne Bürgerschaftsfraktion abgemahnt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie irreführenden Wertungen Correctivs aufgesessen ist. Dennoch hielten die Grünen an ihrer Desinformation fest und wollten diese unbedingt weiterverbreiten. Im gerichtlichen Verfahren verteidigte der Anwalt der Grünen die mit Falschbehauptungen gespickte Desinformation der Grünen damit, dass die Fraktion ein „maßgeblicher Faktor der politischen Willensbildung“ sei und es „nicht nur ihr Recht, sondern ihre Aufgabe sei, zur Willensbildung beizutragen“.

Die Grünen mutieren hier also endgültig zu Pippi Langstrumpf: Für die Grüne Bürgerschaftsfraktion in Hamburg scheint es völlig in Ordnung zu sein, die politische Willensbildung in der Bevölkerung durch Falschinformationen über politischen Gegner zu beeinflussen.

Anwalt der Grünen schießt Eigentor

Vor Gericht ging es aber noch weiter: Der Anwalt der Grünen trug außerdem vor, dass das, was in Potsdam besprochen wurde, bei wertender Betrachtung als „Deportation“ deutscher Staatsbürger bezeichnet werden dürfe. Denn die angeblichen Planungen entsprächen bei wertender Betrachtung Deportationsplänen. Dem widerspricht das Landgericht Hamburg. Was sich in Potsdam zugetragen habe, „trägt die Bezeichnung als Deportation nicht“.

Dank Correctiv im freien Fall

Als letzten Rettungsanker suchten die Hamburger Grünen ihr Heil ausgerechnet in zwei Correctiv-Redakteuren. Sie beriefen sich auf Jean Peters und Marcus Bensmann, wobei Ersterer von sich sagt, dass er auch gern Geschichten erfindet. Beide hatten eidesstattliche Versicherungen zu dem abgegeben, was sich angeblich in Potsdam zugetragen hat. Schade nur, dass sich in diesen Papieren auch keine Beweise für die steilen Thesen der Grünen fanden. Damit stellt das Verbot des Landgericht Hamburg gegen die Grünen auch Correctiv bloß: Wer sich auf Correctiv verlässt, ist verlassen.

Dr. Carsten Brennecke: "Die Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg reiht sich in die Reihe der Correctiv-Verlierer ein: NDR, ZDF, SWR, Campact und nun auch die Grünen in Hamburg. Und das, weil sie sich durch die irreführenden Wertungen Correctivs zu Falschbehauptungen verleiten ließen. Das Verbot gegen die Grünen zeigt einmal mehr, wie gefährlich die Correctiv-Berichterstattung für unsere Demokratie ist. Nun wurde sogar die Fraktion einer politischen Partei dazu verführt, die Bürger mit einer Desinformation zu verunsichern.“