Werbebeschränkung von Facebook-Unternehmenskonto aufgehoben
Einschränkungen und Sperrungen können sich nicht nur gegen Nutzerkonten bei Instagram, Facebook & Co. richten, sondern auch Unternehmenskonten betreffen. Besonders Unternehmen, deren kommerzielle Kommunikation maßgeblich über soziale Medien erfolgt, können von plötzlichen und vor allem unbegründeten Konto- und Werbeeinschränkungen hart getroffen werden.
Der vermeintliche Grund für die Einschränkungen und Sperrmaßnahmen ist dabei nicht immer ersichtlich. Auch Dauer und Reichweite der Sanktion bleiben oft unklar. Beschwerden über plattforminterne Beschwerdetools helfen nur selten weiter. So auch kürzlich im Fall einer Mandantin: Ohne Vorankündigung wurde ihr Facebook-Unternehmenskonto mit umfangreichen Commerce- und Werbeeinschränkungen belegt. Es wurde für den Verkauf gesperrt und sie konnte auch keine Werbekonten verwenden und Werbeanzeigen schalten. Eine Nutzung des Unternehmenskontos war somit praktisch nicht möglich. Warum das Meta-Unternehmenskonto der Mandantin sanktioniert worden ist, blieb jedoch unklar. Ein konkreter Grund für die einschränkenden Sperrmaßnahmen wurde nicht genannt. Meta verwies nur pauschal auf die AGB.
Das genügt nicht! Da ein Verstoß der Mandantin offensichtlich nicht gegeben war, hat Meta nach einer Abmahnung die Beschränkung des Werbezugriffs nach wenigen Tagen wieder aufgehoben.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig: „Plattformbetreiber wie Google, Meta oder Twitter dürfen ihre Nutzer nur dann sanktionieren, wenn ein nachvollziehbarer sachlicher Grund vorliegt. Sie müssen die konkrete Regelung benennen, gegen die angeblich verstoßen wurde, und auch mitteilen, welches konkrete Verhalten Anlass für die Sperre war. Eine derart konkrete Mitteilung ist unerlässlich, da der Nutzer sonst nicht zu dem beanstandeten vermeintlichen Verstoß Stellung nehmen kann. Pauschale, widersprüchliche oder gar willkürlich anmutende Begründungen scheinen jedoch leider immer noch Alltag bei den Plattformbetreibern zu sein.“