Wer flunkert verliert - Anwalt der Hamburger Grünen ertappt, jetzt gibt er im Correctiv-Streit Unterlassungserklärung ab
Die Hamburger Grünen haben gelogen: Sie haben behauptet, in Potsdam seien die Teilnehmer zusammengekommen, um Deportationen deutscher Staatsbürger zu planen. Stimmt nicht. Damit hat sich Grüne Bürgerschaftsfraktion in Hamburg vom LG Hamburg ruckzuck ein Verbot eingehandelt.
Diese Schmach wollte der Anwalt der Grünen nicht auf sich sitzen lassen und verbreitete als Ablenkungsmanöver die nächste fabelhafte - und wieder falsche – Geschichte:
Das Landgericht Hamburg habe festgestellt, dass auf dem Potsdam-Treffen „doch vorgeschlagen wurde, minderassimilierte Staatsbürger dazu zu bringen, das Land zu verlassen. Das soll geschehen durch maßgeschneiderten Gesetzen und hohen Assimilations- und Anpassungsdruck.“
Wieder geflunkert - und das als Anwalt. Wie auch die Legal Tribune Online richtig analysiert, hat das Gericht dazu rein gar nichts festgestellt: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hamburg-324o52424-vosgerau-gruene-correctiv-remigration?s=08
Daher wurde der Anwalt der Grünen im Namen von Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) abgemahnt.
Gerade noch rechtzeitig gab er zu dieser Aussage noch eine Unterlassungserklärung ab. Sonst hätte er das nächste Verbot kassiert.
Dr. Carsten Brennecke: „Seine Flunkergeschichten darf er nun nicht mehr verbreiten. Die Fake News hat er immerhin umgehend gelöscht. Lügen haben kurze Beine und damit kommen auch Anwälte nicht weit.“