Wer auf Correctiv setzt, zahlt drauf: Gericht bestätigt Verbot gegen Tagesschau zum Correctiv-Bericht

Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Die Tagesschau darf ihre Falschmeldungen über das Potsdam-Treffen nicht weiter verbreiten. Der NDR hatte Widerspruch gegen ein vorheriges Verbot des OLG Hamburg eingelegt – ohne Erfolg. Damit bleibt das Verbot bestehen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Bericht der Tagesschau, der auf irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts basierte. Fälschlicherweise wurde behauptet, dass beim Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsbürger sowie der Entzug der Staatsbürgerschaft nach rassistischen Kriterien diskutiert worden sei. Dies wurde durch eidesstattliche Versicherungen der Teilnehmer widerlegt.

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte dem NDR die Falschbehauptungen auf Antrag von Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) im Juli verboten: https://www.hoecker.eu/news/falschbehauptung-der-tagesschau-zu-correctiv-bericht-verboten-keine-pl%C3%A4ne-zur-ausweisung-deutscher-staatsb%C3%BCrger-in-potsdam-diskutiert

Der NDR konnte vor Gericht keine Beweise für seine Behauptungen vorlegen und scheiterte mit dem Versuch, das Verbot aufzuheben.

Erfolglos argumentierte der NDR, der Correctiv-Bericht sei die Quelle seiner Falschmeldung, Zitat „Das Verständnis, dass im Potsdam-Treffen auch über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert wurde, ist auch vom Correctiv-Bericht transportiert worden.“ Damit gesteht der NDR zu, dass der Correctiv-Bericht irreführende Wertungen enthält und dass diese zur Falschmeldung der Tageschau führten.

Manche Argumentation des NDR ist wunderlich: Ein gerichtliches Verbot sei „im öffentlichen Meinungskampf zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen deplatziert“ und führe dazu, dass Kritik am NDR geäußert werde. Es gebe keinen legitimen Anlass für Gerichte „sich in eine öffentliche Debatte mit Verboten einzumischen“.

Dr. Carsten Brennecke: „Es ist erstaunlich, dass der NDR, der als öffentlich-rechtliches Nachrichtenmedium für seriöse Berichterstattung stehen sollte, die Entscheidungen unabhängiger Gerichte infrage stellt und als Eingriff in die öffentliche Diskussion wertet."