Weiteres Verbot gegen BUNTE wegen der Verbreitung von SMS-Nachrichten und persönlichkeitsrechtsverletzenden falschen Tatsachenbehauptungen

Auf Antrag von HÖCKER untersagt das Landgericht Köln (Az. 28 O 977/10) der Zeitschrift BUNTE die Verbreitung privater Textnachrichten und unwahrer Tatsachenbehauptungen, die Dritte über Jörg Kachelmann aufgestellt hatten.