Vosgerau gewinnt gegen Correctiv – Spendenaufruf zum Potsdam-Treffen erfolgreich verteidigt
Dr. Ulrich Vosgerau hat vor dem Landgericht Berlin gegen Correctiv gewonnen. Die Ausführungen in seinem Spendenaufruf zum Potsdam-Treffen sind korrekt und nicht angreifbar. Konkret geht es um die irreführende und durch die Teilnehmer widerlegte Darstellung, dass Martin Sellner in Potsdam Pläne zur Ausweisung deutscher Staatsbürger vorgestellt haben soll.
Correctiv-Aussagen über Sellner zur Ausweisung deutscher Staatsbürger sind Wertungen:
Correctiv hat Formulierungen in einem Spendenaufruf von Dr. Ulrich Vosgerau beanstandet. Im Aufruf wirbt Vosgerau um Unterstützung für sein juristisches Vorgehen gegen die Desinformationen im Correctiv-Bericht. Seit Monaten kämpft der renommierte Verfassungsrechtler Vosgerau gegen irreführende Wertungen im Correctiv-Bericht. Diese sind der Nährboden für die gerichtlich verbotenen Falschbehauptungen in Folgeberichten z.B. von NDR, ZDF und SWR, in Potsdam sei es um die Ausweisung, Abschiebung oder Deportation Deutscher gegangen.
In seinem Spendenaufruf fasste Vosgerau den Correctiv-Bericht zu Aussagen von Martin Sellner auf dem Potsdam-Treffen wie folgt zusammen. Die unterstrichenen Passagen greift Correctiv an:
Correctiv schreibt sinngemäß: Der österreichische Autor und Aktivist Martin Sellner gebrauchte in seinem Vortrag mehrmals das Wort „Remigration“. Unter diesem Begriff verstehen nicht wenige Rechtextremisten die millionenfache Ausweisung auch eigener Staatsbürger etwa wegen ihrer Hautfarbe. Wie ist dies juristisch zu bewerten? Es ist eine nicht angreifbare Meinungsäußerung. Denn Correctiv (1) schreibt nicht, daß Martin Sellner selber jemals diese Auffassung vertreten hätte, erst recht nicht (2) daß er dies ausgerechnet während des Potsdamer Treffens so gesagt haben soll. Correctiv schreibt letztlich (3) nicht einmal, daß Martin Sellner selbst zu den „Rechtsextremisten“ zähle, von denen einige – aber nicht alle – das Wort angeblich in diesem Sinne gebrauchen sollen.“;
Vosgerau schreibt also: Bei den Aussagen im Correctiv-Bericht zu Sellners angeblichen Ausweisungsplänen deutscher Staatsbürger handelt es sich um Wertungen. Vosgerau sagt damit, dass Correctiv die angeblichen Aussagen Sellners zur Ausweisung Deutscher nicht als Tatsachen, sondern nur als Wertungen berichtet habe.
Correctiv geht gegen eigenes Narrativ vor und verliert, Vosgeraus Meinungsäußerung ist korrekt:
Dass Correctiv die Aussagen Vosgeraus verbieten möchte, verwundert. Schließlich hat selbst der Correctiv-Anwalt vor dem Landgericht Hamburg bestätigt, dass auf dem Treffen nicht erörtert wurde, welche Möglichkeiten bestehen, deutsche Staatsbürger auf Grundlage rassistischer Kriterien auszuweisen. Dazu stellte er klar, Zitat: „Eine derartige Tatsachenbehauptung, die dem Beweise oder der Glaubhaftmachung zugänglich wäre, wird in dem streitgegenständlichen Artikel nicht erhoben. Im Gegenteil: Die deutsche Staatsbürgerschaft hat Sellner in seinen Ausführungen ausdrücklich als juristische Sperre für eine Ausweisung anerkannt. Und allen Anwesenden war bewusst, dass insbesondere die grundrechtlichen Hürden dafür zu hoch sind. Dementsprechend entwickelte sich unter den Teilnehmern auch keine Diskussion darüber.“
Was Vosgerau gesagt hat, ist schon lange bekannt und Gegenstand zahlreicher kritischer Betrachtungen des aufsehenerregenden Berichts: Die Correctiv-Geschichte zu angeblichen Ausweisungsplänen deutscher Staatsbürger besteht aus wolkigen Wertungen.
Correctiv ist nun vor dem Landgericht Berlin gescheitert, seinen schärfsten Kritiker, Dr. Ulrich Vosgerau, mundtot zu machen. Das Landgericht Berlin hat den Verbotsantrag zurückgewiesen, sodass Dr. Vosgerau weiterhin verbreiten darf, dass die Aussagen von Correctiv im Zusammenhang mit den angeblichen Ausweisungsplänen von deutschen Staatsbürgern durch Martin Sellner Wertungen sind und ihnen die Tatsachengrundlage fehlt.
Mehrere Verbote gegen Correctiv?
Mit einer anderen Kleinigkeit war Correctiv zwar erfolgreich: Vosgerau schrieb, dass Correctiv mehrere Tatsachenbehauptungen verboten wurden. Correctiv wendet ein, Correctiv selbst sei nur eine Tatsachenbehauptung des Berichts verboten worden. Das Landgericht Berlin hat Herrn Vosgerau diese Aussage verboten.
Wir halten die Aussage, Correctiv seien mehrere Tatsachenbehauptungen verboten wurden, weiter für zulässig: Denn unter dem Begriff „Correctiv“ versteht der Leser nicht nur die Gesellschaft, sondern auch den Geschäftsführer. Und dem Correctiv-Geschäftsführer David Schraven wurde rechtskräftig eine irreführende Litigation PR verboten: Er hat in der FAZ die gerichtlich verbotene Falschbehauptung verbreitet, das Landgericht Hamburg habe die Correctiv-Geschichte zu Remigrationsforderungen gerichtlich geprüft und bestätigt. Bei wertender Betrachtung ist damit richtig, dass Correctiv mehrere Aussagen verboten wurden.
Am Ende handelt es sich dabei aber um eine Randnotiz, die Herr Vosgerau schon lange korrigiert hat.
Kampf gegen Kritik kommt Correctiv teuer zu stehen:
Correctiv hat das Verfahren weit überwiegend verloren und muss nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin 2/3 der Kosten zahlen. Dieses und andere erfolglose Verfahren gegen kritische Meinungsäußerungen haben Correctiv viele Tausend Euro gekostet.
Dr. Carsten Brennecke: Zur „Methode Correctiv“ gehört nicht nur eine manipulative irreführende Berichterstattung. Dazu gehört auch, die finanzielle Stärke dafür einzusetzen, Kritiker mundtot zu machen. Das alles hat mit Journalismus nichts zu tun. Es ist wichtig, Correctiv als das zu bezeichnen, was sie sind: Aktivisten, die unter dem Deckmantel eines angeblichen Journalismus mit aller Macht Meinung machen und Kritik unterdrücken.