Verschleiern, verzögern, verwirren - so berichtet der SWR unwahr zu Correctiv
Gericht verbietet SWR falsche Behauptungen in Correctiv-Bericht
Anfang Februar veröffentlicht der SWR einen Artikel über den Correctiv-Bericht, der hunderttausende Menschen Anfang des Jahres zu Demos auf die Straßen lockt. Unter dem Titel „Darum geht es in dem Correctiv-Bericht, das ist bekannt!“ schreibt der SWR etwa drei Wochen nach Erscheinen des aufsehenerregenden Berichts zusammen, was seiner Meinung nach Fakt ist. Dabei unterlaufen dem öffentlich-rechtlichen Sender zahlreiche Fehler, er verbreitet Falschmeldungen statt Fakten. Diese hat das Landgericht Hamburg jetzt mit einstweiliger Verfügung verboten (n.rk.).
Die Fantasien des SWR
Und damit zurück zum Artikel vom 04.02.2024: Darin fasst der SWR sein Verständnis der im Correctiv-Bericht skizzierten Pläne des Potsdam-Treffens wie folgt zusammen: Die Regierungsübernahme der AfD sei „anvisiert“ worden. Der Plan habe den Erlass „maßgeschneiderter Gesetze“ vorgesehen, mit denen „deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund ausgewiesen“ werden sollten. Doch damit nicht genug, auch die Ausweisung von „unliebsamen Deutschen“ sei geplant worden, wenn sie sich bspw. für Flüchtlinge einsetzen.
Das alles ist falsch! In Potsdam wurde keine Regierungsübernahme der AfD anvisiert. Erst recht gab es keinen Plan, mit maßgeschneiderten Gesetzen, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund auszuweisen. Und auch ein Plan „unliebsame Deutsche“ auszuweisen, wenn sie sich bspw. für Flüchtlinge einsetzen, ist pure Erfindung. Der SWR hat damit ein Verbot zu gleich drei Falschbehauptungen kassiert.
SWR als schlechter Verlierer
Mit der Korrektur der falschen Angaben hatte es der SWR nicht eilig. Der Sender ignoriert zuerst monatelang zahlreiche Berichte von kritischen Journalisten und Rechtsexperten, die früh die Behauptungen im SWR-Artikel widerlegen: Mit Blick auf die Ausweisung deutscher Staatsbürger hat Correctiv nie Tatsachen verbreitet, sondern lediglich irreführende Wertungen zusammengeschrieben. Außerdem entgeht dem SWR das Einknicken von Correctiv vor Gericht: Correctiv gab zu, dass man nicht als Tatsache über eine Ausweisung deutscher Staatsbürger berichtet hat. Erst die Abmahnung des durch HÖCKER vertretenen Teilnehmers am Potsdam-Treffen Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) bringt Bewegung in die Sache. Der SWR korrigiert seinen Bericht im September, also sieben Monate nach Erscheinen des Artikels.
Wir halten fest: Der SWR tut sich schwer, andere Texte zu verstehen und korrekt wiederzugeben. Damit ist er nicht allein, denn zahlreiche andere Journalisten hatten Probleme mit der Trennschärfe zwischen Fakt und Wertung im Correctiv-Bericht. Diese Schwäche hätte der SWR allerdings durch einfaches journalistisches Handwerk ausgleichen können. Ein Anruf oder eine schriftliche Anfrage bei Dr. Vosgerau, in dessen Namen das Verbot gegen den SWR ergeht, hätte Klarheit bringen können und eine falsche Berichterstattung vermieden. Doch auch hier blieb das Postfach leer und das Telefon stumm.
SWR vertuscht
Der SWR hat den Text inzwischen korrigiert. Gegenüber seinen Lesern verschleiert er aber die Gründe: Der SWR, spricht von einem „Transparenzhinweis“ zur Textanpassung und von „missverständlichen Formulierungen“, die man verwendet und nun „präzisiert“ habe. Damit lässt er die Leserschaft im Unklaren darüber, welche Informationen falsch waren und wie die richtigen Informationen lauten. Ein ordentlicher Transparenzhinweis benennt Fehler konkret und korrigiert.
Dr. Carsten Brennecke: „Der SWR-Bericht ist ein Musterbeispiel für schlechten Journalismus. Er zeigt, dass die SWR-Journalisten nicht in der Lage waren, bei der Lektüre des Correctiv-Berichts zwischen wolkigen Wertungen und tatsächlich recherchierten Fakten zu unterscheiden. Hinzu kommt, dass der SWR keine ordentliche und faire Nachrecherche durch Befragung der Teilnehmer durchführte. Auch die Verschleierungsversuche nach der Anpassung des Berichts stärken nicht das Vertrauen in den SWR.“