Verlage und Sender tappen in die Correctiv-Falle

Ein kleiner Verlag aus Bamberg, der die Zeitung Fränkischer Tag herausgibt, musste wegen einer falschen Berichterstattung über das Potsdam-Treffen nun erhebliche Kosten tragen. Der Verlag hatte verbreitet, dass auf dem Treffen ein „ethnisches Wahlrecht“ propagiert worden sei – eine Behauptung, die sich als völlig falsch herausstellte.

Die Meldung erweckte den Eindruck, dass die Teilnehmer des Treffens, darunter auch Dr. Ulrich Vosgerau (CDU), für ein ethnisches Wahlrecht plädiert hätten. Tatsächlich wurde auf dem Potsdam-Treffen weder über eine Änderung des deutschen Wahlrechts noch über ein ethnisches Wahlrecht gesprochen.

Diese Falschbehauptung hatte ursprünglich ein Aktivist verbreitet, auf den sich der Fränkische Tag bezog. Sowohl gegen den Aktivisten als auch gegen den Verlag ging Dr. Vosgerau erfolgreich vor.

Der Verlag veröffentlichte daraufhin eine Richtigstellung: „Soweit der unzutreffende Eindruck erweckt worden sein sollte, dass auf der Konferenz in Potsdam Ende November 2023 ein ethnisches Wahlrecht propagiert worden sei, stellen wir hiermit richtig, dass dies nicht der Fall war.“ Zudem musste der Verlag Anwaltskosten im vierstelligen Bereich erstatten.

Wahrscheinlich wurde auch hier der irreführende Correctiv-Bericht über das Potsdam-Treffen zur Kostenfalle. Denn der Aktivist, der die Falschmeldung ursprünglich verbreitet hatte, stützte sich dabei auf den Correctiv-Bericht.

Dr. Carsten Brennecke: „Während Correctiv von üppigen staatlichen Geldern profitiert, müssen Verlage und Aktivisten die finanziellen Konsequenzen des irreführenden Correctiv-Berichts tragen. Mehrere Medien wurden wegen der Verbreitung von Falschbehauptungen kostenpflichtig abgemahnt, die aus den irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts resultierten. Dies hätte vermieden werden können, wenn Correctiv auf die Kritik an der irreführenden Berichterstattung rechtzeitig reagiert und Klarstellungen vorgenommen hätte.“