Verlag der Holtzbrinck-Gruppe muss anonymen "Autor" eines Buchplagiates bekannt geben. HÖCKER erstreitet für Journalisten einstweilige Verfügung gegen epubli-Verlag auf Auskunft über die Identität des Plagiators.
Der epubli-Verlag (epubli GmbH) ist ein Unternehmen der Verlagsgruppe Holtzbrinck, das versucht, unter der Domain epubli.de neue Wege im Verlagswesen zu gehen: Der Verlag bietet interessierten Autoren die Möglichkeit, eigene Werke in das Verlagsprogramm einzustellen. Der Autor stellt der epubli GmbH zu diesem Zweck seinen Text in elektronischer Form zur Verfügung und schließt in einem automatisierten Bestellprozess einen Autorenvertrag ab, in dem er dem epubli-Verlag ausschließliche Verwertungsrechte einräumt. Der epubli-Verlag nimmt das Buch dann in sein Verlagsprogramm auf. Auf Bestellung werden die Bücher, in deren Impressum sich die epubli GmbH für Druck und Verlag verantwortlich zeichnet, gefertigt und ausgeliefert.
HÖCKER ging im Namen eines Journalisten gegen epubli vor, weil der Verlag das Buch eines anonymen "Autors" vertrieben hatte, bei dem es sich um ein dreistes Plagiat des Werkes des Journalisten handelt. Der vermeintliche Autor hatte schlicht die Vorlage des Journalisten kopiert und diese dann als „eigenes“ Buch über epubli angeboten.
Auf Abmahnung gab epubli zwar eine Unterlassungserklärung ab, verweigerte jedoch Auskunftsansprüche mit dem Hinweis, man sei lediglich technischer Verbreiter und damit nicht als Verletzer für die Verbreitung des Werkes verantwortlich. Mit anderen Worten: Der Verlag wollte die Identität des Plagiators nicht preisgeben.
In einem ersten Zwischenschritt wurde der Verlag nun auf Antrag des von HÖCKER vertretenen Journalisten im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, uns Auskunft über Name und Anschrift des Autoren, aller Hersteller, Lieferanten, sowie über den Umfang der Verwertung der Bücher Auskunft zu erteilen (LG Köln, Beschluss vom 19.01.2012, Az. 28 O 7/12).
Ein ähnliches Konzept lag dem inzwischen stillgelegten Dienst "OPINIO" von RP-Online zugrunde. Auch bei OPINIO versuchte ein Verlag, sich als vermeintlich bloßer technischer Verbreiter von fremden Inhalten aus der rechtlichen Verantwortung zu stehlen. Wir berichteten hier und hier.
Dr. Carsten Brennecke:
"Das Geschäftsmodell von epubli ist nur scheinbar geschickt: Der Verlag will am Buchvertrieb verdienen, möchte aber jede rechtliche Verantwortung abstreifen, weil man die Bücher angeblich nur rein technisch in das Programm des Verlages einstelle. Diese Rechnung geht nicht auf: Auch ein "Online-Verlag", der sich Nutzungsrechte einräumen lässt, Bücher selbst herstellt und sie auch ausliefert, haftet uneingeschränkt.“