Verein muss sich nicht den Vorwurf des Spendenbetrugs gefallen lassen. HÖCKER erwirkt Verbot gegen eine Regionalzeitung.
Eine Regionalzeitung hatte behauptet, die im Ambulanzbereich tätige Mandantin bediene sich umstrittener Webemethoden, um an Spenden zu gelangen. Da die Zeitung ihre journalistische Sorgfaltspflicht nicht erfüllte und die Grundsätze einer ausnahmsweise zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht einhielt, untersagte das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung vom 12.11.2011 (28 O 485/12) der Regionalzeitung die entsprechende Darstellung.