Verbreitung von Details aus dem Intimleben Kachelmanns durch die 20 Minuten AG verboten.

Jörg Kachelmann hat sich mit HÖCKER einmal mehr erfolgreich gegen die Verbreitung von Details aus seinem Privatleben zur Wehr gesetzt: Mit Urteil vom 20.07.2011, Az. 28 O 374/11, hat das Landgericht Köln dem Schweizer Verlagsunternehmen 20 Minuten AG verboten, intime Details aus dem familiären Bereich Kachelmanns zu verbreiten.