Verboten: BILD verbreitete erneut unzulässige Spekulationen über Jörg Kachelmann.
Sowohl BILD als auch bild.de wurde es mit einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Köln (Az: 28 O 148/11 und 28 O 155/11) verboten, über das Privatleben von Jörg Kachelmann sowie vermeintliche belastende Indizien zu spekulieren. Einmal mehr zeigt sich hieran, dass es einen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt, wenn Gerüchte und Spekulationen verbreitet werden, ohne deren Wahrheitsgehalt zu prüfen.