Verbot gegen focus.de: Rechtswidrigkeit der Verbreitung privater und intimer Details von Jörg Kachelmann auch nach Verlesung in der Hauptverhandlung

Mit der Entscheidung vom 17.12.2010 (Az. 28 O 944/10) untersagt das Landgericht Köln focus.de die Veröffentlichung privater und intimer Details über Jörg Kachelmann, obschon diese durch Verlesung von Protokollen des Ermittlungsverfahrens in das strafrechtliche Hauptverfahren eingeführt worden waren. Der Grund hierfür liegt darin, dass diese Details weder von öffentlichem Interesse sind, noch irgendeinen sonstigen Bezug zu den Strafrechtsvorwürfen aufweisen.