Verbot für die Grünen in Hamburg: Wiederholte Falschbehauptung zum Potsdam-Treffen beschert Bürgerschaftsfraktion weitere Niederlage
Die Grünen der Bürgerschaftsfraktion in Hamburg erweisen sich als schlechte Verlierer und Realitätsverweigerer. Nachdem das Landgericht Hamburg der Grünenfraktion in der Bürgerschaft bereits verboten hatte, in einer Pressemitteilung falsch zu behaupten, dass in Potsdam auf dem Treffen die Deportation von unliebsamen deutschen Staatsbürgern besprochen worden sei, werden die Grünen zum Wiederholungstäter.
Neue Falschbehauptung statt Klarstellung
In einer neuen Mitteilung berichten die Grünen über die Gerichtsentscheidung und übertünchen unverblümt ihre Niederlage vor Gericht mit einer neuen Falschbehauptung. So schreiben sie:
Das Gericht habe etwas zu ihren Gunsten bestätigt, nämlich dass es beim Potsdam-Treffen darum ging, „durch maßgeschneiderte Gesetze, deutsche Staatsbürger*innen dazu zu bringen, das Land zu verlassen".
Diese Aussage ist komplett falsch, da es um diesen Sachverhalt in dem Verfahren gar nicht ging. Somit hat das Gericht dazu gar nichts bestätigt. Außerdem wurde der Fall der Grünen aus Hamburg in der Legal Tribune Online analysiert. Dort hätten die Grünen verständlich den Sachverhalt nachlesen und dabei feststellen können, dass das Gericht dazu entgegen ihrer Behauptungen rein gar nichts festgestellt hat: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hamburg-324o52424-vosgerau-gruene-correctiv-remigration?s=08
Doppelt dumm gelaufen: Die Verfahrensfehler
Zum anderen haben die Grünen kein glückliches Händchen bei der Wahl ihres Rechtsbeistands. Im ersten Verfahren erkannte der Anwalt, dass er für die Grünen verlieren wird. So setzte er in seinen Schriftsätzen plötzlich auf Masse statt Klasse. Er schüttete das Gericht mit unerheblichen Anlagen zu. Damit wollte er das Gericht nach eigener Aussage dazu bringen, Sachverhalte zu bestätigen, die nicht Gegenstand des Verfahrens waren, u.a. die Behauptung, dass es in Potsdam um die Remigration deutscher Staatsbürger gegangen sei. Zu den uferlosen Anlagen fand sich aber in seinem Schriftsatz kein konkreter Tatsachenvortrag. Deshalb waren deren Inhalte kein Gegenstand des Verfahrens. Handwerklich schlecht gemacht.
Die Abmahnung des Grünen-Anwalts
Das Verfahren gerade verloren und im Netz direkt eine Falschbehauptung verbreitet, so agierte der Rechtsbeistand der Grünen nach dem ersten Verfahren und bekam prompt eine Abmahnung. Den Fehler einsehend, gab der Anwalt eine Unterlassungserklärung ab. Interessant ist, dass es sich bei der verbotenen Falschaussage des Anwalts um die gleiche Falschaussage wie bei den Grünen handelte. Entweder gab es zwischen Mandant und Anwalt keine Kommunikation oder der Mandant, in diesem Fall die Grünen, sind beratungsresistent. Wie dem auch sei, auch die Grünen wurden nun kostenpflichtig abgemahnt und haben zu ihrer Falschbehauptung eine Unterlassungserklärung abgegeben, Anwaltskostenerstattung inklusive.
Dr. Carsten Brennecke: „Es ist schon bemerkenswert zu sehen, wie erkenntnisresistent die Grünen der Bürgerschaftsfraktion in Hamburg sind. Ich hoffe, dass die Grünen zumindest jetzt bei der Wahrheit bleiben und einen ehrlichen Wahlkampf in Hamburg führen, bei dem es um Fakten geht. Ansonsten sehen wir uns bald wieder vor Gericht.“