Verbot der Veröffentlichung angeblicher Ermittlungsdetails, die noch nicht Gegenstand der Gerichtsakte sind

Auf Antrag von HÖCKER untersagt das Landgericht Köln (Az. 28 O 11/11) auch der BUNTE und bunte.de, über angebliche Ermittlungsdetails zu berichten, die noch nicht einmal Gegenstand der Gerichtsakte oder der öffentlichen Hauptverhandlung sind.