Urteil des OLG Hamm im sog. "Samenraub - Prozess": Vollständige Rehabilitierung der medial vorverurteilten Mutter, da nachweislich kein "Samenraub" vorlag.

Ein Vater von Zwillingen hatte Dortmunder Ärzte, die seine ehemalige Lebensgefährtin mit seinem Sperma künstlich befruchtet hatten, auf Schadensersatz verklagt und in erster Instanz gewonnen. Der Kläger hatte behauptet, die von HÖCKER presserechtlich vertretene Kindsmutter habe die Befruchtungen ohne sein Wissen durchführen lassen und seine Unterschriften gefälscht. Zahlreiche Medien nahmen diese Falschbehauptungen auf und berichteten in vorverurteilender und zutiefst persönlichkeitsrechtsverletzender Weise über unsere Mandantin und deren angeblichen "Samenraub".

Das OLG Hamm hat mit heutigem Urteil (Az. I-22 U 108/12) entschieden, dass die Dortmunder Ärzte keinen Schadensersatz an den Vater der Zwillinge zahlen müssen. Es stellte fest, dass die künstliche Befruchtung tatsächlich mit dem erklärten Einverständnis des Klägers erfolgte. Die Ärzte hätten daher keine Pflichtverletzung begangen. Eine Schriftsachverständige hatte dem Gericht erläutert, dass die Unterschriften zu 99 % echt seien und keine Hinweise auf eine Fälschung vorliegen würden. Der Vortrag des Klägers war zudem in mehreren Punkten in sich widersprüchlich und für das Gericht letztlich nicht glaubhaft.

Mit dem heutigen, rechtskräftigen Urteil wurde unsere Mandantin nach einer zweijährigen medialen Verleumdungskampagne endgültig rehabilitiert. Schadensersatzansprüche werden derzeit geprüft.