Unzulässige Veröffentlichung von Jörg Kachelmanns Internetnachrichten durch FOCUS
Auf Antrag von HÖCKER untersagt das Landgericht Köln mit Entscheidung vom 03.08.2010 (Az. 28 O 518/10) dem Nachrichtenmagazin FOCUS die Veröffentlichung von persönlichen Internetnachrichten von Jörg Kachelmann, da hierdurch rechtswidrig in die Privatsphäre eingegriffen wird.