Unzulässige Google-AdWords
HÖCKER erwirkt für die führende Namensentwicklungs-Agentur Endmark ein Verbot, mit dem einer Wettbewerberin die Verwendung des Namens und der Marke der Agentur als Google-AdWord verboten wird (LG Köln, Az. 31 O 752/09). Aus der Entscheidung ergibt sich, dass die Verwendung einer Marke als Google-AdWord auch dann unzulässig ist, wenn der Nutzer diese Marke nicht eigenhändig bei Google als Keyword-Word vorgegeben hat, sondern die Marke vielmehr durch die von Google bereitgehaltene Funktion, passende Keywords-Words automatisch zu verwenden, ohne Wissen des Werbenden eingeblendet wird.