Universitätsprofessor wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen rechtsverletzende Berichterstattung: Einstweilige Verfügung gegen BILD erlassen.

Ein deutscher Universitätsprofessor kämpft mit HÖCKER erfolgreich gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Bild-Zeitung. BILD hatte den Professor im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Strafverfahren erkennbar beschrieben und abgebildet. Im Verfahren gegen den Hochschullehrer geht es weder um ein schwerwiegendes Verbrechen noch um eine - angebliche - Tat, die in irgendeinem Zusammenhang mit seiner Lehrtätigkeit steht. Der Strafvorwurf betrifft vielmehr ein Beziehungsdelikt. Der Mandant bestreitet die Aussagen der Belastungszeugin. Mit einstweiliger Verfügung vom 29.11.2011, Az. 28 O 990/11, hat das LG Köln der Axel Springer AG verboten, den Universitätsprofessor in einer Berichterstattung über das laufende Strafverfahren erkennbar zu machen. HÖCKER hatte im Vorfeld der Berichterstattung Kontakt zur Redaktion und Rechtsabteilung der Bild-Zeitung aufgenommen. Trotz des Hinweises, dass eine Erkennbarmachung des Professors in einer Berichterstattung rechtswidrig ist, berichtete die Bild-Zeitung in erkennbarer Weise über den Betroffenen.