Universität zu Köln bestätigt Dr. Ulrich Vosgeraus Lehrbefugnis und seinen Status als Privatdozent
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln hat aufgrund des Berichts von „Correctiv“ über ein Treffen in Potsdam im November die Stellung von Herrn Dr. Ulrich Vosgerau als Privatdozent überprüft. Herr Dr. Vosgerau erhielt in diesem Verfahren die Gelegenheit, darzulegen, was Gegenstand des Treffens war und was nicht. Er hatte damit die Möglichkeit, die durch die Correctiv-Berichterstattung entstandenen Irritationen und Fehlvorstellungen, die zum Teil durch die Anschlussberichterstattung in Medien verstärkt wurden, auszuräumen. Nun hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät entschieden, dass es aus rechtlichen Gründen keinerlei Veranlassung gibt, die Lehrbefugnis und damit den Status als Privatdozent zu entziehen.
Pressemitteilung der Universität zu Köln: https://jura.uni-koeln.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/nachrichten-einzelansicht/stellungnahme-zur-berichterstattung-von-correctiv