Tirendo ./. Tirexo: Verwendung einer Domain nur zur Weiterleitung ist eine Markenrechtsverletzung. HÖCKER erfolgreich für führendes deutsches Reifenvertriebsportal "Tirendo".
HÖCKER hat die Markenrechte des führenden deutschen Online-Reisenvertriebsportals „Tirendo“ erfolgreich verteidigt: Die Mandantin ging gegen einen Wettbewerber vor, der unter dem Namen „Tirexo“ ein Reifenvertriebsportal betrieb. Nach Abmahnung löschte der Gegner seinen geschäftlichen Auftritt unter der Domain Tirexo.de, leitete von dort aus jedoch auf seine neue Reifenplattform weiter, die er nun unter anderem Namen betreibt.
Das Landgericht Berlin hat auf Antrag von HÖCKER bestätigt, dass auch die bloße Benutzung der Domain zur Weiterleitung auf eine neue Vertriebsplattform die Markenrechte der Tirendo Deutschland GmbH verletzt. Mit einstweiliger Verfügung vom 29.08.2013, Az. 102 O 86/13, wurde dem Gegner verboten, die Domain zu Weiterleitungszwecken zu verwenden (nicht rechtskräftig).
Dr. Carsten Brennecke:
„Eine Markenrechtsverletzung liegt bereits dann vor, wenn eine mit der Marke ähnliche Domain nur zum Zwecke der Weiterleitung auf ein anderes Internetportal verwendet wird. Denn der angesprochene Verkehr geht davon aus, dass die Verwendung eines Namens auch in Form eines Domainnamens auf die Herkunft der Produkte und das hinter dem Vertrieb stehende Unternehmen hinweist.“