taz kassiert Verbot wegen vorverurteilender Berichterstattung zum Strafprozess gegen Dr. Michael Winterhoff
Deutschlands erfolgreichster Kinderpsychiater Dr. Michael Winterhoff wehrt sich in einem Strafprozess vor dem Landgericht Bonn gegen unberechtigte Vorwürfe. Fälschlich wird ihm vorgeworfen, er habe Patienten ohne ausreichende Indikation und Aufklärung mit Psychopharmaka behandelt und dies habe zu dauerhaften Nebenwirkungen geführt, sodass ihm Körperverletzungen vorzuwerfen seien. Auslöser für den Prozess ist eine einseitige WDR-Dokumentation von Nicole Rosenbach.
Dr. Winterhoff hat sich immer gegen die falschen Vorwürfe gewehrt: Die Medikamente wurden nur nach Feststellung einer Indikation und Aufklärung eingesetzt. Es sind keine Nebenwirkungen der Medikamente nachweisbar, sodass der Vorwurf einer Körperverletzung unbegründet ist.
Im laufenden Strafprozess haben mittlerweile mehrere sachverständige Gutachter bestätigt, dass das von Dr. Winterhoff eingesetzte Medikament Pipamperon für die auch längerfristige Behandlung von Kindern zugelassen ist. Gutachter haben zudem bestätigt, dass keine Nebenwirkungen des Medikaments nachweisbar sind.
Die Beweisaufnahme zu dem bislang vor dem Landgericht Bonn verhandelten Fällen hat zudem gezeigt, dass auch in den konkreten Fällen keine Nebenwirkungen eingetreten sind, insbesondere keine, die auf die Gabe des Medikaments zurückzuführen sind.
Die Presse wurde durch HÖCKER schon zu Beginn des Verfahrens mit einem ausführlichen Presse-Dossier (Download) darüber informiert, dass und wie sich Dr. Winterhoff gegen die Vorwürfe verteidigt.
Gleichwohl hat die taz über den Strafprozess und über die einseitige vorverurteilende WDR-Dokumentation berichtet, ohne zu berücksichtigen, dass und wie sich Dr. Winterhoff gegen die Vorwürfe zur Wehr setzt. Die taz hielt es noch nicht einmal für erforderlich, Dr. Winterhoff die Gelegenheit zu geben, sich vor der vorverurteilenden Berichterstattung zu verteidigen.
Diese Berichterstattung wurde der taz nun durch das Landgericht Köln mit einstweiliger Verfügung verboten (n.rk.).
Das Landgericht Köln begründet das Verbot damit, dass eine Berichterstattung über einen Strafprozess nur dann zulässig ist, wenn entlastend berichtet wird, dass und mit welchen Argumenten sich der Betroffene im Verfahren verteidigt.
Dr. Carsten Brennecke und Dr. Christoph Jarno Burghoff: „Dr. Winterhoff hat stets ausführlich erklärt, warum die Vorwürfe haltlos sind. Es wurde ein umfangreiches Presse-Dossier bereitgestellt, dem auch die taz die entlastenden Argumente entnehmen kann. Warum die taz dennoch meint, derart vorverurteilend berichten zu müssen, ist nicht nachvollziehbar. Wir fordern die Presse auf, die entlastenden Argumente Dr. Winterhoffs zu berücksichtigen. Dr. Winterhoff wird sich auch zukünftig gegen jede unzulässige Verdachtsberichterstattung gerichtlich zur Wehr setzen.“