Streit um Abriss einer Kapelle: Bürgermeister von Vettweiß Joachim Kunth muss öffentliche Falschbehauptungen über einen Bürger unterlassen.

In einem Rechtsstreit um Äußerungen rund um den Abriss einer Kapelle hat sich ein Bürger gegen die Gemeinde Vettweiß durchgesetzt.

Der Gemeidebürgermeister von Vettweiß, Joachim Kunth, hatte öffentlich behauptet, dass der Bürger die Kapelle einfach abgerissen habe, obwohl er wusste, dass diese unter Denkmalschutz stand. Den Beweis dafür, dass die Kapelle unter Schutz gestellt worden war, blieb er aber schuldig.

Darüber hinaus hatte der Bürgermeister die – schlicht unwahre – Behauptung aufgestellt, es habe eine Vereinbarung mit dem Bürger gegeben, dass die Kapelle nicht abgerissen werden soll.

Aufgrund der voreiligen und falschen öffentlichen Behauptungen des Bürgermeisters war der Bürger in den Medien massiv vorverurteilt und angeprangert worden. Im Internet gab es einen „Shitstorm“ mit Beschimpfungen und Bedrohungen durch Mitbürger.

Nachdem sich die Gemeinde geweigert hatte, die Falschdarstellungen zu unterlassen, hat der Bürger das Verwaltungsgericht Aachen angerufen. Dieses verbot nun der Gemeinde Vettweiß im Eilverfahren, den Bürger durch die Verbreitung falscher Angaben öffentlich an den Pranger zu stellen (Beschluss vom 10.01.2017, Az. 4 L 968/16, n.rkr.). Nachweislich Unwahres – wie die Behauptung einer Absprache über den Nichtabriss der Kapelle – dürfe per se nicht verbreitet werden. Aber auch Äußerungen, deren Richtigkeit eine Gemeinde nicht beweisen kann, sind nach Ansicht des Gerichts unzulässig, wenn sie für das Ansehen des Betroffenen – wie hier – schwere Folgen haben können.

Dr. Carsten Brennecke und Dr. Julian Rodenbeck:

„Öffentliche Falschbehauptungen durch staatliche Stellen sind in besonderem Maße geeignet, das Ansehen des Betroffenen zu ruinieren. Denn die Öffentlichkeit vertraut auf die Richtigkeit staatlicher Äußerungen.

Doch der Bürger kann sich gegen den Staat wehren. Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Rechte von Opfern falscher staatlicher Behauptungen gestärkt: Kann der Staat nicht die Richtigkeit seiner Behauptungen beweisen, hat er solche Behauptungen zu unterlassen.“