Strafverfahren und internes Untersuchungsverfahren einer deutschen Universität gegen Professor: HÖCKER erwirkt für Hochschullehrer weitere einstweilige Verfügung gegen identifizierbarmachende Berichterstattung durch BILD.
Ein deutscher Universitätsprofessor kämpft mit HÖCKER weiterhin erfolgreich gegen die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch die Bild-Zeitung. Bild hatte über ein internes Untersuchungsverfahren einer Universität wegen eines gegen den Hochschullehrer laufenden Strafverfahrens berichtet. In dem Strafverfahren muss sich der Professor Vorwürfen stellen, deren Richtigkeit er bestreitet.
Mit einstweiliger Verfügung vom 16.12.2011, Az. 28 O 1071/11, hat das LG Köln der Bild-Zeitung verboten, über diese internen Untersuchungen so zu berichten, dass der Universitätsprofessor dabei für den Leser erkennbar wird.
RA Dr. Carsten Brennecke:
"Wenn Vorwürfe gegen einen Menschen sich nachträglich als falsch herausstellen, ist er dennoch irreparabel beschädigt, wenn die Presse zuvor über das Verfahren berichtet hat und den Betroffenen nicht unkenntlich gemacht hat. Denn irgendetwas bleibt immer hängen. Die Medien sind deshalb grundsätzlich verpflichtet, Personen unkenntlich zu machen, gegen die ein Ermittlungs- oder Strafverfahren läuft. Gerade BILD ignoriert diese Verpflichtung häufig und muss immer wieder durch die Pressekammern der Gerichte in die Schranken verwiesen werden."