Strafverfahren gegen Ex-Finanzminister Grasser
Prof. Dr. Ralf Höcker präsentiert medienrechtliches Gutachten in Wien
In knapp zwei Wochen soll der Strafprozess gegen den ehemaligen österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 15 weitere Personen wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Privatisierung der Wohnungsbaugesellschaft BUWOG starten (sog. BUWOG-Affäre). Dem vorausgegangen sind langjährige Ermittlungen, über die in Österreich umfangreichst berichtet wurde.
Prof. Dr. Ralf Höcker und Dr. Anja Wilkat haben im Auftrag der Herren Mag. Karl-Heinz Grasser, Ing. Walter Meischberger und KR Ernst Karl Plech gutachterlich zu der Frage Stellung genommen, ob die Betroffenen durch die Medienberichterstattung und den sonstigen öffentlichen Diskurs über die gegen sie geführten Ermittlungen in einer Weise vorverurteilt wurden, die ein faires Verfahren nicht mehr möglich erscheinen lässt. Dabei sind die Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unschuldsvermutung in der Causa Grasser et al. vollständig ad absurdum geführt wurde. Aufgrund des Zusammenspiels von staatlicherseits gefördertem „Enthüllungsjournalismus“, staatlicherseits ermöglichten Kabarettveranstaltungen, politischem Aktionismus, Unterhaltungssendungen auch und vor allem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Hochkultur in Form von Theaterstücken und Literatur sowie verschiedensten Social-Media-Elementen dürften die Herren Grasser, Meischberger und Plech in den Köpfen der österreichischen Bevölkerung unwiderruflich als Personen gelten, die sich im Zusammenhang mit staatlichen Privatisierungen auf Kosten der Republik Österreich in ganz massivem Umfang zu Unrecht persönlich bereichert haben.
Die heute in Wien vorgestellte Präsentation finden Sie hier.
Zu dem ausgeteilten Fact Sheet gelangen Sie hier.