Stadt Bamberg darf in Pressemitteilung zu Erzbischof Schick nicht mehr behaupten, die AfD rufe zu kriminellen Handlungen auf. Verwaltungsgericht Bayreuth erlässt Verbot gegen die Stadt.
Die Stadt Bamberg hatte der AfD in einer auf ihrer Webseite veröffentlichten Pressemitteilung unterstellt, dass sie zu kriminellen Handlungen aufrufe. In der Pressemitteilung der Stadt Bamberg ließ sich der Oberbürgermeister von Bamberg mit der Behauptung zitieren, die AfD habe im Internet im Hinblick auf Erzbischof Schick zu kriminellen Handlungen aufgerufen. Diese Behauptungen waren unwahr. Die AfD hatte sich im Internet lediglich kritisch mit einer Äußerung des Erzbischofs auseinandergesetzt, dabei aber nicht zu kriminellen Handlungen aufgerufen.
Die Stadt Bamberg ließ sich auch durch eine anwaltliche Abmahnung nicht dazu bringen, die Falschbehauptung zu löschen, so dass die AfD vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gegen die Falschbehauptung klagte.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Behauptung als unwahr und rechtswidrig bewertet und deshalb verboten (Beschluss vom 20.12.2016, Az: B 5 E 16.832, n.rk.). Dabei hat das Gericht insbesondere auch betont, dass die Stadt Bamberg mit ihrer Pressemitteilung das Sachlichkeitsgebot missachtet habe.
Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke:
„Es ist gerade in Zeiten einer Fakenews-Debatte bemerkenswert, dass eine staatliche Institution im politischen Meinungskampf Falschbehauptungen aufstellt und sich erst durch ein Gericht bremsen lässt. Es sollte vom Staat und seinen Institutionen zu erwarten sein, dass diese mit gutem Beispiel vorangehen und keine falschen Behauptungen über Dritte verbreiten. Die Stadt Bamberg hat leider gezeigt, wie es nicht geht.“