Staatsrechtler fällt auf Correctiv-Bericht rein und fordert deshalb AfD-Verbot
Durch Correctiv in die Irre geführt
Prof. Dr. Mathias Hong, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl, ist einer der Befürworter und Vordenker eines AfD-Verbotsverfahrens. Auf der Seite Verfassungsblog.de hat sich Hong kurz nach Erscheinen des Correctiv-Berichts vom 10.01.2024 öffentlich geäußert. Er forderte dort ein AfD-Verbot und schrieb alarmiert durch den Correctiv-Bericht:
„Das demokratische Haus in Deutschland brennt. Es ist höchste Zeit, die Instrumente der streitbaren Demokratie gegen Landesverbände der AfD einzusetzen…“
Hong sah sich bestätigt, dass es nun ausreichend Beweise gebe, die AfD zu verbieten. Sein Ziel ist, dass der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung ein Parteiverbotsverfahren gegen mehrere AfD-Landesverbände einreichen. Der Juraprofessor stützt sich dabei auf den Bericht von Correctiv. Daher schreibt er weiter:
„Die Enthüllungen von „Correctiv“ am 10. Januar über Planungen für menschenwürdeverletzende Massendeportationen auch von Deutschen mit Migrationshintergrund bei einem geheimen Treffen von Rechtsextremen veranschaulichen diese Bedrohungslage…“
„Der Rechtsextreme Martin Sellner, Mitgründer und langjähriger Sprecher der „Identitären Bewegung Österreich“ soll bei diesem Treffen einen so genannten „Masterplan“ für eine massenhafte Abschiebung … auch von Deutschen mit Migrationshintergrund, vorgestellt haben.“
Correctiv ist leider keine verlässliche Quelle
Doch leider hat Prof. Hong den Correctiv-Bericht nicht richtig gelesen bzw. nicht richtig verstanden. Bei den Darstellungen im Correctiv-Bericht handelt es sich fast ausschließlich um Wertungen und Meinungsäußerungen der Autoren. Der Juraprofessor hielt diese aber für Tatsachenbehauptungen und begründete damit seine Forderung für ein AfD-Verbot.
Daraufhin erhielt er Post von uns, da wir ihn im Namen unseres Mandanten, Dr. Ulrich Vosgerau (CDU), abgemahnt haben. Dieser hatte an dem Treffen in Potsdam teilgenommen und widerspricht, neben weiteren Teilnehmern, den Darstellungen von Correctiv vehement.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Tatsächlich sind die von Hong veröffentlichten Behauptungen, in Potsdam sei die Deportation bzw. massenhafte Abschiebung von Deutschen mit Migrationshintergrund vorgestellt und geplant worden, falsch. Das Landgericht Hamburg hat Behauptungen einer angeblichen Planung von Abschiebungen, Ausweisungen oder Deportationen deutscher Staatsbürger dem NDR (Tagesschau), ZDF (heute journal) und dem SWR in unterschiedlichen Formulierungen verboten (n.rk.).
Prof. Hong ruderte daraufhin zurück und ließ in seiner Antwort auf unsere Abmahnung ausdrücklich erklären, dass er durch Correctiv in die Irre geführt wurde, Zitat:
„Des Weiteren sei angemerkt, dass unser Mandant auf die Berichterstattung des Recherchenetzwerks Correctiv vertraut hat. Dieses hat … den Eindruck von Tatsachenbehauptungen vermittelt. Dabei war für unseren Mandanten nicht ersichtlich, dass es sich möglicherweise um eine Meinungsäußerung gehandelt haben soll.“
Hier wäre ein Quellencheck dringend erforderlich gewesen. Zum Beispiel hätte eine Anfrage bei unserem Mandanten Prof. Hong vor einer Abmahnung und der Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung bewahrt, mit der er sich verpflichtet hat, die Falschbehauptung nicht erneut zu verbreiten. Er hat sie inzwischen gelöscht. Sein Vertrauen auf den Correctiv-Bericht hat er aber teuer bezahlt: Er musste fast 1.000 € Kosten erstatten.
Correctiv schadet der Demokratie
Und was bedeutet das für ein AfD-Verbotsverfahren? Die Antwort ist ganz einfach: Es steht auf tönernen Füßen. Denn die angeblichen „Erkenntnisse“ aus dem Correctiv-Bericht spielen immer wieder eine wesentliche Rolle in den Forderungen für ein AfD-Verbotsverfahren. 113 Bundestagsabgeordnete haben im November 2024 einen Antrag im Bundestag eingereicht, mit dem Ziel die AfD verbieten zu lassen. Ein Einfluss für diesen Verbotsantrag ist der Correctiv-Bericht.
Doch gerade die aufsehenerregenden Vorwürfe, auf dem Treffen in Potsdam habe es Pläne für eine massenhafte Abschiebung von Deutschen mit Migrationshintergrund gegeben, sind falsch. Sollte es nun aufgrund falscher Behauptungen zu einem AfD-Verbotsverfahren kommen, müssten die Informanten des Verfassungsschutzes, die sogenannten V-Leute, abgezogen werden, damit es keinerlei Verstrickung von V-Leuten im Laufe des Verfahrens gibt. Das bedeutet allerdings auch, dass ab diesem Zeitpunkt die Behörden keine Augen und Ohren mehr in der Partei oder in ihrem Umfeld haben.
Der Correctiv-Bericht hat nicht nur Journalisten in ihrer Berichterstattung dazu gebracht, falsche Behauptungen zu dem Treffen in Potsdam zu verbreiten, sondern auch Juristen wie Prof. Hong. Guter Journalismus schafft es, Tatschen zu recherchieren, die Skandale und Missstände aufdecken – der schlechte „Journalismus“ von Correctiv schafft Verunsicherung und ist eine Gefahr für die Gesellschaft.
Dr. Carsten Brennecke: „Am Ende tut mir Prof. Hong genauso leid, wie die Journalisten von NDR, ZDF und SWR, die Correctiv auf den Leim gegangen sind. Sicher, sie hätten das Ganze sorgfältiger lesen und vor allem nachrecherchieren müssen. Dann wären sie nicht über Correctiv gestolpert. Aber am Ende liegt die Verantwortung bei Correctiv. Hätte man dort nur die Fakten über das Potsdam-Treffen aufgeschrieben, wäre schnell klar geworden, dass die Geschichte sehr dünn ist. Stattdessen hat sich Correctiv für eine irreführende Kampagne entschieden, die neben vielen Falschberichten auch die Spaltung in der Gesellschaft vorangetrieben hat.“