SMS und Internetchats genauso geschützt wie Briefpost: BILD.de wird Verbreitung privater Korrespondenz von Jörg Kachelmann verboten.

Das Online-Portal bild.de hatte unter Bezugnahme auf den Mannheimer Strafprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann aus einem privaten Chat zitiert, was das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung (28 O 377/11) auf Antrag von HÖCKER verbot. Das Landgericht folgte dabei konsequent seiner bisherigen Auffassung, dass private SMS-Nachrichten und Internet-Chats genauso wie Briefpost zu behandeln sind und daher dem Schutz der Geheimsphäre unterliegen.