Sexuelle Belästigung in Gastro-Szene: Renommierte Anwältin darf weiter über Erlebtes berichten
Die Bonner Rechtsanwältin Alexandra Sofia Wrobel vertritt viele Mandanten in der Gastro- und Weinszene und zählt dort deswegen zu den bekannten Gesichtern. Im Jahr 2022 hatte sie auf einer Feier eine unschöne Erfahrung mit einem mittlerweile von seinen Ämtern zurückgetretenen Wein-Funktionär gemacht, der sie ohne ihre Zustimmung unsittlich berührt hatte. Im Rahmen der „MeToo“-Debatte berichtete sie öffentlich über diesen Vorfall. Daraufhin wollte der Täter ihr bestimmte Äußerungen per einstweiliger Verfügung als unwahre Tatsachenbehauptungen untersagen lassen. Weil die Person, die ehrenrührige Äußerungen tätigt, die Darlegungs- und Beweislast für deren Wahrheit trifft, hat das Landgericht Köln dem Verbotsantrag zunächst Erfolgsaussichten eingeräumt. Gemeinsam mit ihrer Mandantin machten sich die Anwälte von HÖCKER daher daran, Beweismittel und Indizien zu sammeln, um die Glaubhaftigkeit ihrer Sachverhaltsschilderung zu untermauern. Auf diese Weise konnten u.a. mehrere Aussagen anderer Frauen zusammengetragen werden, die ebenfalls von negativen Erfahrungen mit dem ehemaligen Wein-Funktionär berichten.
Am 14.12.2023 hat das Landgericht Köln in der Folge den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen (LG Köln, Beschl. v. 14.12.2023 – 28 O 646/23, n.rk.). Zur Begründung heißt es, das Gericht habe keine Veranlassung, an der Richtigkeit der in der eidesstattlichen Versicherung enthaltenen Angaben von Rechtsanwältin Alexandra Sofia Wrobel zu zweifeln. Diesem glaubhaften Vorbringen sei der frühere Wein-Funktionär nicht mit ausreichender Substanz entgegengetreten. Dasselbe gelte in Bezug auf die von anderen Frauen ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe. Diese zeigten, dass das betreffende Verhalten dem Antragsteller „nicht völlig persönlichkeitsfremd“ sei. Infolge seines Alkoholkonsums am betreffenden Abend sei zudem fraglich, inwieweit er bezüglich zu späterer Stunde erfolgter Vorkommnisse überhaupt belastbare Angaben machen könne.
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: „Bei öffentlichen Beschuldigungen ist Zurückhaltung geboten, denn diese muss man im Zweifel vor Gericht belegen können. Das ist hier gelungen, und wir freuen uns, dass wir unserer geschätzten Anwaltskollegin mit unserer Expertise im Äußerungsrecht erfolgreich zur Seite stehen konnten.“
Rechtsanwalt Dr. René Rosenau: „Die Entscheidung zeigt, dass es gelingen kann, ein solches Verfahren trotz schwieriger juristischer Ausgangslage zu gewinnen. Erforderlich dafür ist neben anwaltlicher Erfahrung die minutiöse Arbeit am Sachverhalt.“