„Schwul“ ist eine Beleidigung – jedenfalls manchmal. YouTuber KuchenTV vor Gericht erfolgreich gegen YouTuber A.B.K
Nachdem das Landgericht Köln dem bekannten YouTuber A.B.K bereits untersagt hatte, die Beleidigung „Bastard“ in Bezug auf den YouTuber Tim Heldt, alias KuchenTV, zu verbreiten (Beschl. v. 04.03.2022, Az. 28 O 65/22, rk.), konnte HÖCKER in zweiter Instanz erreichen, dass über ihn auch nicht mehr die Äußerung „KuchenTV, du bist schwul“ veröffentlicht werden darf (Beschl. v. 26.04.2022, Az. 15 W 15/22, n.rk.).
Was war geschehen?
Auf Instagram hatte der YouTuber A.B.K eine Story veröffentlicht, in der u.a. gezeigt wurde, wie der YouTuber KuchenTV, dessen Kanal über 1 Mio. Follower hat, von einem unbekannten Dritten als „Bastard“ und „schwul“ bepöbelt wird. Hiergegen wandte sich KuchenTV mit einem beim Landgericht Köln von HÖCKER für ihn eingereichten Verfügungsantrag. Allerdings hielt das Landgericht Köln nur „Bastard“ für ehrenrührig, nicht jedoch die Bezeichnung von KuchenTV als „schwul“.
Obwohl die Bezeichnung eines anderen als „schwul“ für sich genommen natürlich keinen beleidigenden Charakter haben muss, ändert dies nichts daran, dass es leider immer noch breite Bevölkerungskreise mit homophober Tendenz gibt, in denen Schwulsein als Makel betrachtet und das Wort „schwul“ unzweifelhaft als Beleidigung verwendet wird. Weil das Landgericht Köln diese Realität – frei nach dem Motto: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“ – auszublenden schien, legte HÖCKER für KuchenTV gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde ein.
OLG Köln gibt sofortiger Beschwerde statt
Mit Erfolg: Aus Sicht des Oberlandesgerichts Köln liegt es auf der Hand, dass der durchschnittliche und unbefangene Nutzer von Instagram die Äußerung in dem hier zu beurteilenden Kontext als Beleidigung auffassen wird. In diesem Verständnis werde der Betrachter dadurch bestärkt, dass der Betroffene wenige Sekunden später zudem als „Bastard“ bezeichnet werde, was unzweifelhaft eine grobe Beleidigung darstelle. Aus diesem Grund fiel die vom Oberlandesgericht Köln vorgenommene Interessenabwägung eindeutig zugunsten von KuchenTV aus. Insbesondere stelle die Äußerung auch keinen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung dar, da in dem Ausschnitt vornehmlich gezeigt werde, wie der Betroffene auf offener Straße ohne erkennbaren Anlass bepöbelt und grob beleidigt werde.
Rechtsanwalt Dr. René Rosenau: „Es gibt leider immer noch genug Vorgestrige, die Worte wie ‚schwul‘, ‚behindert‘ oder ‚Jude‘ als Beleidigung verwenden. Solche Personen darf man mit ihrer menschenfeindlichen Einstellung aber nicht davonkommen lassen, indem man ihr Verhalten sanktionslos stellt.“