Schweizer Investor geht erfolgreich gegen Thomas Bremer von diebewertung.de vor.
Der selbsternannte Journalist Thomas Bremer hatte auf dem von ihm verantworteten Portal http://www.graumarktinfos.de eine Falschbehauptung über einen Schweizer Investor getätigt. Der Investor erhob Klage zum Landgericht Leipzig, welches die Falschbehauptung in erster Instanz verbot, zwei weitere Anträge jedoch zurückwies (Urt. v. 18.01.2019, Az. 08 O 2927/16).
Bremer ging gegen das Verbot in Berufung, unterlag nun jedoch vor dem OLG Dresden (Az. 4 U 472/19). Der Senat gab in der mündlichen Verhandlung vom 02.07.2019 zu erkennen, dass die Berufung ohne Aussicht auf Erfolg sei, woraufhin Bremer die Berufung zurücknahm.
Bremer ist in der Anlegerbranche kein Unbekannter. Er betreibt verschiedene Webseiten mit den Namen http://www.graumarktinfos.de, http://www.diebewertung.de sowie http://www.verbraucherschutzfo... und steht im Verdacht, nicht rein journalistisch tätig zu sei. Die Impressen der genannten Webseiten verweisen auf Bremers Privatadresse, unter der auch zahlreiche weitere Firmen gelistet sind, die Unternehmensberatung und Reputationsmanagement anbieten.