Schlampiger Reise-Testbericht - RTL interactive erkennt einstweilige Verfügung an.
Die RTL Interactive GmbH hat eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf anerkannt, die wir für unsere Mandantin Aventia Touristik erwirkt hatten. Die Höcker-Mandantin ist ein deutsches Reiseunternehmen. Auf Antrag von Höcker verbot das Gericht insgesamt sechs Falschbehauptungen über eine von der Mandantin angebotene Reise, an der eine RTL-Reporterin heimlich als Testkundin teilgenommen hatte. Der Bericht enthielt Falschbehauptungen über die Reise- und Ausflugspreise sowie die Durchführung der Reise. Angeblich sollte die Dauer einer Busfahrt hinausgezögert worden sein. Ferner wurde unwahr behauptet, die Gäste hätten eine berühmte Sehenswürdigkeit nur aus der Ferne sehen können. In Wahrheit hatten die Gäste Zeit und Gelegenheit, die Sehenswürdigkeit aus unmittelbarer Nähe zu betrachten.
Für die Mandantin hatte der Bericht aufgrund der Falschdarstellungen eine rufschädigende Wirkung. Nun ist er aus dem Internet entfernt.
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser:
„Falschbehauptungen sind auch beim Investigativ-Journalismus verboten. Sie schaden dem Ruf des betroffenen Unternehmens und täuschen die Zuschauer. Derart selbst konstruierte Skandalberichte bringen zwar höhere Klickzahlen; sie schaden im Fall ihrer Enttarnung aber letztlich auch dem Ruf des Medienunternehmens.“