Rote Karte für einseitige und vorverurteilende Berichte von Kölner Stadt-Anzeiger und Express: Kölner Stadtdezernentin erneut erfolgreich gegen DuMont
Eine Kölner Stadtdezernentin hat sich mit HÖCKER gegen weitere völlig einseitige und vorverurteilende Presseartikel durchgesetzt, in denen ohne vorherige Anhörung der Politikerin abträglich berichtet wurde.
Kölner Stadt-Anzeiger und der Express berichteten, dass es im Verantwortungsbereich der Stadtdezernentin durch Mitarbeiter zu Falschabrechnungen gekommen sei und die Staatsanwaltschaft nun Untreue-Vorwürfe gegen die Politikerin prüfe. Kölner Stadt-Anzeiger und Express hielten es offensichtlich nicht für erforderlich oder geboten, der Politikerin Gelegenheit zu geben, sich zu erklären und die Vorwürfe zu entkräften. Vor der abträglichen Berichterstattung wurde die Stadtdezernentin nicht angehört und sie hatte somit keine Gelegenheit zur Stellungnahme.
HÖCKER hatte daher Klage gegen die Verlegerin von Express und Kölner Stadt-Anzeiger auf Unterlassung und Kostenerstattung eingereicht.
HÖCKER war bereits zuvor gegen DuMont wegen einer vergleichbaren unzulässigen Berichterstattung der Kölnischen Rundschau erfolgreich: Das Landgericht Köln hatte diese Berichterstattung verboten und bestätigt, dass jeder belastende Bericht erneut entlastenden Argumente des Betroffenen enthalten muss:
Unter dem Eindruck dieser gerichtlichen Verbote hat die Verlegerin von Express und Kölner Stadt-Anzeiger nun im Klageverfahren eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, die rechtswidrige Berichterstattung nicht mehr zu verbreiten. Die Verlegerin erstattet auch die entstandenen Abmahnkosten und die Kosten des Verfahren.
Dr. Carsten Brennecke: „Das Ende dieses Verfahrens markiert den Abschluss einer unfairen Presse-Kampagne des DuMont-Verlags gegen die ehemalige Kölner Stadtdezernentin. Aus dem Verlag waren mehrfach einseitige Berichte zu angeblichen Untreue-Vorwürfen veröffentlicht worden, jeweils ohne die Stadtdezernentin ausreichend anzuhören und ohne sogar bekannte entlastende Punkte vorzutragen. Eine Besonderheit der Kampagne war, dass das Justiziariat des DuMont-Verlags zwischenzeitlich versicherte, der Verlag werde künftig anhören bzw. bekannte entlastende Punkte in die Berichterstattung einfließen lassen. Selbst auf das Versprechen des DuMont-Justiziariats konnte sich die Politikerin aber nicht verlassen. Es kam danach zu weiteren identischen Rechtsverletzungen. Es ist erfreulich, dass diese unfaire Kampagne des DuMont-Verlags nun endgültig dadurch beendet wurde, dass gegen jeden einzelnen rechtswidrigen Bericht Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden konnten.“