Rechtswidriger Beitrag der Sat1-Sendung "Akte 09" auf Videoplattform VIMEO verboten
HÖCKER erwirkt vor dem LG Köln (Az. 28 O 563/09) zu Gunsten eines Marktführers im Bereich Online - Singlebörsen gegenüber dem US-Betreiber der Videoplattform vimeo.de ein Verbot, auf dem englischsprachigen Portal einen Bericht der Sendung „Akte“ (Sat1) zu verbreiten, der falsche Tatsachenäußerungen über das deutsche Unternehmen enthält. Das LG Köln bestätigt dabei seine internationale Zuständigkeit, obwohl die Videoplattform ausschließlich englischsprachig angeboten wird.
Dr. Carsten Brennecke:
"Die Entscheidung stärkt die Möglichkeiten, in Deutschland gegen englischsprachige ausländische Plattformen vorzugehen."