Rechtsanwalt muss falsche Behauptungen widerrufen: Treuhänderin eines großen Immobilienfonds wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen die Verbreitung von Unwahrheiten durch "Anlegerschutz"-Anwalt.

In zwei am 04.01.2012 verkündeten Urteilen des Landgerichts Köln wurde einem Berliner Rechtsanwalt die Verbreitung bestimmter falscher Behauptungen in Bezug auf die Treuhänderin eines großen geschlossenen Immobilienfonds verboten. Im Zuge einer Kampagne gegen den Geschäftsführer des Fonds hatte der Anwalt Unwahrheiten verbreitet, die ihm bereits im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt worden waren. Außerdem wurde der Gegner verpflichtet, auf seiner Internetseite einen Widerruf zu veröffentlichen. In den Urteilen wurde bestätigt, dass durch die falschen Behauptungen eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts der Treuhandgesellschaft eingetreten ist (LG Köln v. 04.01.2012, Az. 28 O 644/11 und 28 O 648/11).