Rapper Samra: Keine Vergewaltigung
Der Rapper Samra hat mit HÖCKER einen Gerichtsbeschluss gegen die Influencerin Nika Irani erwirkt. Das Landgericht Köln hat ihr in einer einstweiligen Verfügung verboten, Samra der Vergewaltigung zu bezichtigen. Zur Begründung schreibt das Gericht:
"Bei den angegriffenen Äußerungen handelt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen bzw. um Meinungsäußerungen mit dem unwahren Tatsachenkern, dass der Antragsteller die Antragsgegnerin vergewaltigt habe". Der Antragsgegnerin sei es nicht gelungen, ihren Vorwurf glaubhaft zu machen (LG Köln, Beschl. v. 16.07.2021, Az. 28 O 252/21, nicht rechtskräftig).
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: "Unser Mandant ist unschuldig. Wir bereiten nun Klage gegen die Falschbeschuldigerin auf Zahlung einer Geldentschädigung vor."