Rapper Samra erhöht mit HÖCKER den Druck: Nika Irani muss 1.500 EUR Ordnungsgeld an die Staatskasse und 1.300 EUR Anwaltskosten an Samra zahlen. Eine Klage auf noch viel höhere Zahlungen an Samra wird gerade vorbereitet.
Die Falschbeschuldigerin Nika Irani verstößt gegen die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (Az. 28 O 252/21). Das Gericht hatte ihr verboten zu behaupten, Samra habe sie vergewaltigt. Frau Irani ignorierte das Verbot und wiederholte den falschen Vorwurf gegen unseren Mandanten mehrfach auf ihrem Instagram-Profil.
Auf Antrag von HÖCKER hat das Landgericht Köln mit Beschluss v. 23.08.2021 ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500,- EUR gegen Irani verhängt (nicht rechtskräftig). Bei weiteren Verstößen steigt die Höhe der Ordnungsgelder. Maximal kann das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000,- EUR verhängen. Bei Nichtzahlung droht Ordnungshaft.
Darüber hinaus muss Irani unserem Mandanten gemäß Beschluss des Landgerichts Köln 1.295,43 EUR nebst Zinsen an Prozesskosten zahlen (nicht rechtskräftig).
Ferner ist eine Klage gegen sie u.a. auf Schadensersatz und Geldentschädigung in Vorbereitung.
Dr. Marcel Leeser: „Wenn Nika Irani weiter gegen das gerichtliche Verbot verstößt, wird es noch teurer für sie.“