Rapper Kollegah geht erfolgreich gegen BILD und Anwalt vor - HÖCKER setzt Unterlassungsansprüche für Kollegah durch
Der Duisburger Anwalt André Miegel hatte sich auf YouTube zu der Äußerung hinreißen lassen, er verteidige bekanntermaßen auch Kollegah. Doch diese Äußerung ist falsch und wurde auch noch von der Axel Springer SE auf BILD.de verbreitet. Dagegen ist Kollegah zusammen mit Höcker vorgegangen und setzt Unterlassungsansprüche wegen der Falschbehauptung gegen Anwalt Miegel und die Axel Springer SE durch.
André Miegel hat unzulässig mit unserem Mandanten Kollegah auf YouTube geworben, obwohl er ihn nie verteidigt hat. Der Rapper wird vom renommierten Strafverteidiger Dr. Christof Miseré vertreten.
Miegel und die Verlegerin von bild.de haben nun zu dieser Falschaussage Unterlassungserklärungen abgegeben. Rechtsanwalt Miegel hat die Falschbehauptung mittlerweile auch in einem YouTube-Video vom 27.08. widerrufen, Zitat:
„Wir hatten ja vor einiger Zeit das Video von Kollegah und Shindy herausgebracht und da habe ich mich – zugegebenermaßen – natürlich extrem missverständlich ausgedrückt, indem ich gesagt habe, ich vertrete ja viele Sprechgesangskünstler, unter anderem auch Kollegah. Und das wirkte dann so, als ob ich ihn gerade in einem aktuellen Strafverfahren vertrete oder in einem anhängigen Strafverfahren vertreten habe oder Ähnliches. Das stimmte nicht.. Das tut mir total leid, dass ich mich da falsch ausgedrückt habe… und da besteht oder bestand auch kein Mandatsverhältnis, das kam so falsch rüber.“
Dr. Carsten Brennecke: "Kollegah zeigt sich sehr zufrieden mit der Ergebnis und macht damit klar, dass niemand unerlaubt mit ihm und seinem Namen werben darf."