Profil zu Unrecht gesperrt - Bundestagskandidat geht mit HÖCKER erfolgreich gegen Facebook vor.
Ein Politiker, der momentan für den Bundestag kandidiert, hat sich mit HÖCKER erfolgreich gegen die Sperrung seines Facebook-Profils zur Wehr gesetzt. Facebook hatte den Zugang zu dem Profil ohne weitere Begründung gesperrt. Mutmaßlicher Hintergrund war eine politische Meinungsäußerung des Politikers, die jedoch in keiner Weise rechtswidrig war.
HÖCKER hat Facebook aufgefordert, die Sperrung des Profils unverzüglich aufzuheben. Dieser Aufforderung ist Facebook nachgekommen.
Dr. Carsten Brennecke:
„Auch wenn Facebook dem Nutzer das Profil kostenlos zur Verfügung stellt, darf ein Nutzerprofil nicht willkürlich, d.h. ohne sachlichen Grund gesperrt werden. Denn zwischen dem Facebook-Nutzer und Facebook (Facebook Ireland Limited) besteht ein Nutzungsvertrag, der dem Nutzer einen Anspruch auf Bereitstellung seines Profils gibt. Profilsperrungen oder Profillöschungen wären auch bei einem kostenlosen Profil nur dann zulässig, wenn es sachliche Gründe dafür gibt, insbesondere in Form von rechtswidrigen Inhalten auf der Seite. Facebook-Nutzer, deren Nutzerprofil ohne sachlichen Grund gesperrt werden, können daher – notfalls auch gerichtlich – die Freischaltung ihres Facebook-Profils durchsetzen.“