Prof. Höcker spricht vor der Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Freiburger Anwaltvereins zum Thema "Medienarbeit des Rechtsanwalts bei der Vertretung von (prominenten) Mandanten"

Aus der Einladung des Freiburger Anwaltvereins zur Fortbildungsveranstaltung:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die nächste Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft findet am

Mittwoch, den 08. Juni 2011 um 19.00 Uhr

im Hotel Zum Roten Bären, Oberlinden 12, 79098 Freiburg statt.

Als Referenten konnten wir Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker aus Köln gewinnen, der sprechen wird zum Them

„Medienarbeit des Rechtsanwalts bei der Vertretung prominenter Mandanten“

Wer im Licht der Öffentlichkeit steht, begegnet besonderen Herausforderungen - im Geschäfts- wie im Privatleben. Persönlichkeitsvermarktung und Persönlichkeitsschutz sind für prominente Menschen zwei Seiten einer Medaille. Für den Rechtsanwalt bringt die Vertretung prominenter Mandanten spezielle Aufgabenstellungen mit sich. Die Privatsphäre gerade in der Öffentlichkeit stehender Mandanten gilt es mit den verfügbaren rechtlichen Instrumentarien zu verteidigen, um dafür Sorge zu tragen, dass den Mandanten beruflich und privat die Freiräume verbleiben, die sie benötigen. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die medien- und presserechtliche Betreuung im Rahmen eines laufenden strafrechtlichen Verfahrens dar, weil sich die Medien erfahrungsgemäß gerade dann mit ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht schwer tun und den Prominenten gewissermaßen als "zum Abschuss freigegeben" ansehen. Die mediale Berichterstattung über den gegenwärtig vor dem Landgericht Mannheim anhängigen Strafprozess im „Fall Kachelmann“ liefert hierfür ein anschauliches Beispiel.

Der Vortrag wird unter anderem einen Einblick in die medien- und presserechtliche Begleitung des Angeklagten im Verlauf jenes Verfahrens und in die Streitpunkte geben, die mit den Zeitungsverlagen in den zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen auszufechten waren. Allgemeine Ausführungen zu den Besonderheiten der anwaltlichen Arbeit im Zusammenhang mit der Vertretung sog. "Celebrities" runden diesen eindrücklichen Vortrag aus der Praxis ab.

Der Referent, Prof. Dr. Ralf Höcker LL.M. (IP) (London), ist namensgebender Partner der auf Medien- und Markenrecht spezialisierten Kanzlei HÖCKER Rechtsanwälte in Köln. Er ist außerdem Professor für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht an der CBS (Cologne Business School) und zugleich Wissenschaftlicher Direktor des dortigen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI). Neben seiner Anwalts- und Lehrtätigkeit ist Prof. Höcker außerdem als Autor zahlreicher Bestseller bekannt geworden, insbesondere durch sein "Lexikon der Rechtsirrtümer" und die Folgebände (zuletzt: "Das Lexikon der Internetfallen").