Prof. Höcker spricht beim "2. Erfahrungsaustausch der Kölner Juristen in Stadt und städtischen Gesellschaften" zum Thema "Muss man sich alles gefallen lassen? Wo hört Pressefreiheit auf, wo fängt Persönlichkeitsschutz an?"
Auf Einladung der städtischen Juristen in den Ämtern und Gesellschaften der Stadt Köln spricht Prof. Dr. Ralf Höcker heute um 16 Uhr im Rathaus/Spanischer Bau der Stadt Köln zum Thema:
"Muss man sich alles gefallen lassen? Wo hört Pressefreiheit auf, wo fängt Persönlichkeitsschutz an?"
Öffentliche Institutionen sehen sich vermehrt öffentlicher Kritik ausgesetzt. Wo ist die Grenze zulässiger Kritik? Wie kann man sich gegen unzulässige Kritik wehren? Welche begleitenden Maßnahmen der Pressearbeit sind notwendig?
Der Referent Rechtsanwalt Prof. Dr. Höcker berät Unternehmen, Behörden, Verbände und Persönlichkeiten im Marken- und Medienrecht. Aktuell unterstützt er u.a. die Sparkasse einer Großstadt bei der Abwehr negativer Presse im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen das Institut sowie eine IHK bei der Abwehr von Berichten, in denen der IHK-Vorsitzende angegriffen wird. Zudem wird er am Beispiel einer Kommune darstellen, was man gegen die Weiterleitung geheimhaltungsbedürftiger Informationen aus nicht-öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien der Stadt an die Lokalpresse unternehmen kann.