Prof. Dr. Bodo-Eckehard Strauer, früherer Kardiologie-Chef der Uni-Klinik Düsseldorf, erwirkt mit HÖCKER einstweilige Verfügungen gegen Falschberichterstattung in RP und KStA.
Unser Mandant, der langjährige Leiter der Kardiologie der Universitätsklinik Düsseldorf, Prof. Dr. med. Bodo-Eckehard Strauer, ist Vorreiter in der Behandlung von Herzinfarkt-Patienten mit sog. adulten Stammzellen. Dabei werden Stammzellen aus dem Knochenmark – in der Regel aus dem Hüftknochen – entnommen, aufbereitet und in das vom Infarkt betroffene Herzgewebe über eine Herzkranzarterie zugeführt. Im Gegensatz zum ethisch umstrittenen Einsatz sog. embryonaler Stammzellen werden bei der Behandlungsmaßnahme von Herrn Professor Strauer keine Embryonen verwendet. Derzeit gibt es mehr als 100 Kliniken und Institute weltweit, die mit Prof. Strauers Methode arbeiten bzw. gearbeitet haben sowie eine Vielzahl von Publikationen auf diesem Gebiet.
Gegen Herrn Professor Strauer wurden im Laufe der letzten Wochen in der Presse verschiedene Vorwürfe erhoben. U.a. war berichtet worden, seine neuartigen Behandlungsmaßnahmen hätten nicht auf vorausgehende (Tier-)Studien gestützt werden können. Prof. Strauer habe seine Patienten zudem nicht umfassend aufgeklärt und sie medizinisch nicht notwendigen Untersuchungen unterzogen. Auch sei der Patient, an dem erstmals der Erfolg der Behandlungsmaßnahme dokumentiert wurde, trotz Therapie an seinem Herzleiden verstorben.
Da sämtliche dieser Anschuldigungen nachweislich falsch und frei erfunden sind, hat Herr Prof. Strauer über unsere Kanzlei einstweilige Verfügungen gegen verschiedene Medien beantragt:
Das Landgericht Köln verbot dem Kölner Stadtanzeiger mit einstweiliger Verfügung vom 15.01.2013 (Az: 28 O 3/13) zu behaupten oder zu verbreiten:
„Der Patient, den Strauer als ersten Erfolg präsentiert hatte, starb trotz Therapie an dem Herzleiden.“
sowie in Bezug auf den Antragsteller den Eindruck zu erwecken, vor der von ihm durchzuführenden Behandlung von Patienten mit adulten Stammzellen habe es keine Studien an Tieren gegeben, durch die Äußerung „Ohne vorherige Experimente mit Tieren schritt der Kardiologe zu Tat.“
Der Rheinischen Post (RP) untersagte das Landgericht Köln ebenfalls mit einstweiliger Verfügung vom 15.01.2013 (Az: 28 O 4/13), zu behaupten oder zu verbreiten,
• die Klinik der Universität Düsseldorf ermittele gegen ihren ehemaligen Kardiologie-Chef wegen des Verdachts, Eingriffe an mehreren hundert Patienten vorgenommen zu haben, obwohl es keine Studien gab, die die Wirksamkeit und Verträglichkeit der Therapie untermauerten;
• Herr Professor Strauer soll Patienten nicht umfassend über die Eingriffe aufgeklärt und minimal-invasive Kontrolluntersuchungen an ihnen vorgenommen haben, die aus medizinischer Sicht nicht notwendig waren.
Weiterhin wurde der RP untersagt, über eine etwaige Strafbarkeit des Herrn Professor Strauer zu spekulieren, denn es wurde und wird gegen ihn zu keinem Zeitpunkt strafrechtlich ermittelt.
Die Verfügungen wurden vom Gericht nach erfolgloser Abmahnung der jeweiligen Gegenseite im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung erlassen.
Die Unterzeichner stehen für Presseanfragen zum Thema zur Verfügung.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.